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Kabinett billigt Pflegereform – Kritik vom PARITÄTISCHEN

Redaktion aktualisiert • Juni 03, 2021

03.06.21

Kabinett billigt Pflegereform – Kritik vom PARITÄTISCHEN


Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Pläne von Gesundheitsminister Spahn zur Pflegereform gebilligt. Voraussichtlich am kommenden Montag findet im Gesundheitssauschuss eine Anhörung statt, zu der sich auch der Paritätische positionieren wird. Die 2. und 3. Lesung zur Pflegereform könnte schon am 11.06.2021 im Bundestag durchgeführt werden. In einer Presserklärung hat Paritätische an den bislang vorgelegten Plänen scharfe Kritik geübt.


Dies gilt insbesondere für die


  • Zuschusslösung bei den Eigenanteilen für Pflegebedürftig (geplant war von Gesundheitsminister Spahn ursprünglich eine „Deckelung“ der Eigenanteile der Pflegebedürftigen) und


  • tariflichen Regelungen. Diese bewertet der Paritätische als halbherzig. Im Unterschied zum ursprünglich von Arbeitsminister Hubertus Heil angestrebten Modell eines einheitlichen Mindesttarifs für die Pflege würde mit den aktuellen Vorschlägen ein Flickenteppich im System der Entlohnung entstehen.


Zur Presseerklärung des Paritätischen vom 01.06.2021 (Link)


Zur Meldung der Tagesschau vom 02.06.2021 (Link)

30.05.21

Pflegereform 2021 - Einigung auf Reformänderung


Nach einer Meldung der Tagesschau vom heutigen Tag, hat sich die Bundesregierung offenbar auf eine Pflegereform verständigt. Das berichten laut Tagesschau übereinstimmend mehrere Medien. Ziel der Reform sei es, dass Pflegekräfte künftig besser bezahlt werden. Ab September 2022 solle die Zulassung von Altenheimen und Pflegediensten von einer Entlohnung nach Tarif abhängig gemacht werden.


Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe sich mit Finanzminister Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) abgestimmt, hieß es laut der Nachrichtenagentur Reuters aus Regierungskreisen. Parlament soll Reform noch im Juni beschließen.


Finanziert werden soll das Vorhaben durch eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Punkte auf 3,4 Prozent des Bruttolohns und einen Zuschuss des Bundes von jährlich einer Milliarde Euro. Spahn hatte zuletzt einen Zuschuss von 2,6 Milliarden Euro gefordert. Die Einigung, über die zuerst die "Bild am Sonntag" berichtet hatte, soll nach derzeitigem Stand am kommenden Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Da es sich formell um Änderungen an einem dem Bundestag bereits vorliegenden Gesetzentwurf handelt, kann das Parlament die Pflegereform noch im Juni vor der Sommerpause beschließen.


Zur Meldung der Tagesschau (Link)


10.05.21

Pflegereform 2021 - Stellungnahme des PARITÄTISCHEN


Der Paritätische hat am 07. Mai 2021 zu pflegerelevanten Änderungsanträgen des SGB V und SGB XI Stellung genommen, die Mitte vergangener Woche kurzfristig zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) eingebracht wurden. Die meisten Regelungen entstammen einem Arbeitsentwurf für eine Pflegereform, der im März 2021 publik wurde. Ein eigenständiges Pflegereformgesetz und die Vorlage eines Referentenentwurfs bleibt somit aus. Zuletzt war auch nicht abschließend klar, ob die Änderungsanträge in den wesentlichen Teilen überhaupt unter den Koalitionspartnern geeint sind. Das Vorgehen wird aus Sicht des Paritätischen dem Stellenwert der großen Reformthemen in der Pflege nicht gerecht.


Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Pflegereform (Word)


Fachrundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes vom 10.05.21 (Link)


Pressemeldung | Zum Tag der Pflege: Paritätischer fordert von Großer Koalition überzeugende Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode vom 11.05.2021 (Link)


07.05.21

Pflegereform 2021 in der parlamentarischen Beratung


Die Pflegereform 2021 wurde gesetzestechnisch über Änderungsanträge zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in die parlamentarische Beratung eingebracht. Dazu liegen Änderungsanträge zum SGB V und zum SGB XI vor. Den Verbänden der Leistungsanbieter wurde eine äußerst knappe Frist zur Stellungnahme eingeräumt, die heute ausläuft.


In den Änderungsanträgen sind u.a. Regelungen zu folgenden Bereichen enthalten


  • Pauschale Beteiligung der GKV an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen
  • Minderung der Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern
  • tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte
  • Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen 
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflege
  • Delegation von ärztlichen Leistungen
  • Verordnungsberechtigung für Pflegefachkräfte im Bereich bestimmter Hilfsmittel.


Hier die Änderungsanträge zum SGB V (PDF)


Hier die Änderungsanträge zum SGB XI (PDF)


18.03.21

Arbeitsentwurfs zur Reform der Pflege


Der Arbeitsentwurf entspricht inhaltlich in weiten Teilen dem „Eckpunktepapier zur Pflegereform“ welches im Dezember vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Gravierende Veränderung sind jedoch bei der Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils festzustellen. Statt einer globalen Deckelung auf 700 Euro sollen die Pflegebedürftigen nun einen prozentualen, nach Dauer des Aufenthaltes in einer stationären Pflegeeinrichtung gestaffelten, Leistungszuschlag erhalten.


Die Senkung der Sachleistung im Bereich der Tagespflege bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ambulanter Sachleistungen wurde nicht verändert.


Die Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils ist in § 43c SGB XI enthalten. Darin steht:


„…Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres zu zahlenden pflege-bedingten Eigenanteils. Pflegebedürftige, die seit mehr als 24 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Pflegebedürftige, die seit mehr als 36 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils…“


Der Arbeitsentwurf wird in den nächsten Monaten sicherlich intensiv diskutiert und beraten. Über den weiteren Fortgang wird an dieser Stelle informiert.


Arbeitsentwurf | Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung | Stand: 15.03.2021 (PDF)

24.02.21

Onlinepetition gegen beabsichtigte Leistungskürzung der Tagespflege


Der Demenzverein Saarlouis macht auf eine Onlinepetition gegen die beabsichtige Leistungsbegrenzung im Bereich der Tagespflege aufmerksam.  Bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach-und/oder Geldleistungen sollen die Leistungen der Tagespflege ab dem 1. Juli 2022 auf 50 Prozentbegrenzt werden.


Begründet wird dies mit "Fehlanreizen im Versorgungssystem" welche sich durch die Kombination "aller im ambulanten Bereich möglichen Leistungen" ergeben. Es entstehe eine deutliche Priveligierung gegenüber den stationären Pflegesetting (siehe auch unten eingefügten Bericht mit dem Link zum Eckpunktepapier).


Gegen diese Absicht richtet ich die Onlinepetition welche über den Link https://www.openpetition.de/petition/online/keine-kuerzung-der-pflegesachleistungen-tagespflege erreichbar ist.


11.02.21

Bündnis für gute Pflege fordert: Pflegereform jetzt!


Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, dem auch der Paritätische angehört, fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, unverzüglich einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Langzeitpflege sind endlich zu begrenzen.


Bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen eines Interviews mit der „Bild am Sonntag“ eine Pflegereform angekündigt. Passiert ist seitdem jedoch nichts. Damit es noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine tragfähige Lösung gibt, muss die Bundesregierung jetzt handeln.


Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform. Zugleich muss die Pflegeversicherung auf solide finanzielle Füße gestellt sowie nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.


Pflegebedürftige Menschen müssen mittlerweile in der stationären Pflege durchschnittlich 2.068 Euro pro Monat an Eigenanteil für die Pflegeleistungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung aufbringen. Dies ist von einem großen Anteil der Pflegebedürftigen nicht mehr zu leisten. Es muss verhindert werden, dass dadurch noch mehr Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden.


Zur Startseite Bündnis gute Pflege (Link)

15.12.2020

Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministerium zur Pflegereform 2021


Die geplante Pflegereform 2021 wird deutliche Auswirkungen auf die künftige Versorgungslandschaft haben. Änderungen sind in der Leistungsstruktur und der Höhe der Leistungsbeiträge geplant. Auch soll die Finanzierung der Pflegeversicherung ergänzt und zum Teil neu ausgerichtet werden. Diese Fachinformation richtet den Fokus auf die für die professionelle Pflege relevanten Änderungen.


Für die ambulante Pflege sind dies:


  • die Fortschreibung des Leistungsbudget orientiert am Preisindex,
  • die Einführung eines Entlastungsbudgets gebildet aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wobei für die Höhe für eine stundenweise Vergütung auf maximal 40% des Gesamtjahresbetrages begrenzt ist,
  • Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungskomplexen und Zeitkontigent,
  • eine stärkere Berücksichtigung dder regionale Gegebenheiten bei der Zulassung von Pflegediensten,
  • die Verminderung der Abrechnungbürokratie,
  • eine Stärkung sogenannten "24-Stunden-Pflege". Künftig sollen unter bestimmten Voraussetzungen 40% des Sachleistungsbudget dafür zur Verfügung stehen.


Bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach- und/oder Geldleistungen sollen die Leistungen der Tagespflege ab dem 1. Juli 2022 auf 50% begrenzt werden.


Die Schaffung von "qualifizierten" Kurzzeitpflegeplätzen. Dazu sollen wirtschaftlich tragfähige Vergütungen vereinbart werden. Im Rahmen der Krankenversicherung soll eine neue Leistung "Übergangspflege nach Krankenhausbehandlung" eingeführt werden.


Im Bereich der vollstationären Pflege sind folgende Regelungen von Bedeutung:


  • der  EEE soll auf maximal 700 € /  Monat gedeckelt werden und nach 3 Jahren komplett entfallen.
  • die Länder sollen sich an den Investitionskosten mit 100 € / Monat beteiligen.
  • die Einführung eines einheitlichen Persolbemessungsverfahrens soll gesetzlich verankert und schrittweise umgesetzt werden.


Die Entohnung entsprechend Tarif für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen soll künftig Zulassungsvoraussetzung sein.


Ein Modellprogramm der Telepflege soll gesetzlich verankert werden.


Eckpunktepapier der Pflegereform 2021 des BMG Stand 04.11.2020

11. 11. 2020

Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes zum Eckpunktepapier


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das beigefügte Eckpunktepapier zur nächsten großen Pflegereform 2021 in der vergangenen Woche für eine erste Beratung in die Koalition eingebracht. Bei dem Papier handelt es sich nicht um einen in der Regierung abgestimmten Vorschlag. Bereits im Oktober sind aus dem BMG Informationen zur kommenden Pflegereform veröffentlicht worden, die sich insbesondere auf die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile auf 700 € in vollstationären Pflegeeinrichtungen bezogen haben. Der Paritätische hatte darauf am 05. Oktober 2020 mit einer Pressemitteilung reagiert und die Spahn-Pläne als Schritt in die richtige Richtung bewertet.


Eckpunktepapier der Pflegereform 2021 des BMG Stand 04.11.2020

Diese Fachinformation wird aktualisiert!

10.05.21

Pflegereform 2021 - Stellungnahme des PARITÄTISCHEN


Der Paritätische hat am 07. Mai 2021 zu pflegerelevanten Änderungsanträgen des SGB V und SGB XI Stellung genommen, die Mitte vergangener Woche kurzfristig zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) eingebracht wurden. Die meisten Regelungen entstammen einem Arbeitsentwurf für eine Pflegereform, der im März 2021 publik wurde. Ein eigenständiges Pflegereformgesetz und die Vorlage eines Referentenentwurfs bleibt somit aus. Zuletzt war auch nicht abschließend klar, ob die Änderungsanträge in den wesentlichen Teilen überhaupt unter den Koalitionspartnern geeint sind. Das Vorgehen wird aus Sicht des Paritätischen dem Stellenwert der großen Reformthemen in der Pflege nicht gerecht.


Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Pflegereform (Word)


Fachrundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes vom 10.05.21 (Link)


Pressemeldung | Zum Tag der Pflege: Paritätischer fordert von Großer Koalition überzeugende Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode vom 11.05.2021 (Link)


07.05.21

Pflegereform 2021 in der parlamentarischen Beratung


Die Pflegereform 2021 wurde gesetzestechnisch über Änderungsanträge zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in die parlamentarische Beratung eingebracht. Dazu liegen Änderungsanträge zum SGB V und zum SGB XI vor. Den Verbänden der Leistungsanbieter wurde eine äußerst knappe Frist zur Stellungnahme eingeräumt, die heute ausläuft.


In den Änderungsanträgen sind u.a. Regelungen zu folgenden Bereichen enthalten


  • Pauschale Beteiligung der GKV an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen
  • Minderung der Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern
  • tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte
  • Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen 
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflege
  • Delegation von ärztlichen Leistungen
  • Verordnungsberechtigung für Pflegefachkräfte im Bereich bestimmter Hilfsmittel.


Hier die Änderungsanträge zum SGB V (PDF)


Hier die Änderungsanträge zum SGB XI (PDF)


18.03.21

Arbeitsentwurfs zur Reform der Pflege


Der Arbeitsentwurf entspricht inhaltlich in weiten Teilen dem „Eckpunktepapier zur Pflegereform“ welches im Dezember vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Gravierende Veränderung sind jedoch bei der Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils festzustellen. Statt einer globalen Deckelung auf 700 Euro sollen die Pflegebedürftigen nun einen prozentualen, nach Dauer des Aufenthaltes in einer stationären Pflegeeinrichtung gestaffelten, Leistungszuschlag erhalten.


Die Senkung der Sachleistung im Bereich der Tagespflege bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ambulanter Sachleistungen wurde nicht verändert.


Die Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils ist in § 43c SGB XI enthalten. Darin steht:


„…Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres zu zahlenden pflege-bedingten Eigenanteils. Pflegebedürftige, die seit mehr als 24 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Pflegebedürftige, die seit mehr als 36 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils…“


Der Arbeitsentwurf wird in den nächsten Monaten sicherlich intensiv diskutiert und beraten. Über den weiteren Fortgang wird an dieser Stelle informiert.


Arbeitsentwurf | Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung | Stand: 15.03.2021 (PDF)

24.02.21

Onlinepetition gegen beabsichtigte Leistungskürzung der Tagespflege


Der Demenzverein Saarlouis macht auf eine Onlinepetition gegen die beabsichtige Leistungsbegrenzung im Bereich der Tagespflege aufmerksam.  Bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach-und/oder Geldleistungen sollen die Leistungen der Tagespflege ab dem 1. Juli 2022 auf 50 Prozentbegrenzt werden.


Begründet wird dies mit "Fehlanreizen im Versorgungssystem" welche sich durch die Kombination "aller im ambulanten Bereich möglichen Leistungen" ergeben. Es entstehe eine deutliche Priveligierung gegenüber den stationären Pflegesetting (siehe auch unten eingefügten Bericht mit dem Link zum Eckpunktepapier).


Gegen diese Absicht richtet ich die Onlinepetition welche über den Link https://www.openpetition.de/petition/online/keine-kuerzung-der-pflegesachleistungen-tagespflege erreichbar ist.


11.02.21

Bündnis für gute Pflege fordert: Pflegereform jetzt!


Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, dem auch der Paritätische angehört, fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, unverzüglich einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Langzeitpflege sind endlich zu begrenzen.


Bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen eines Interviews mit der „Bild am Sonntag“ eine Pflegereform angekündigt. Passiert ist seitdem jedoch nichts. Damit es noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine tragfähige Lösung gibt, muss die Bundesregierung jetzt handeln.


Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform. Zugleich muss die Pflegeversicherung auf solide finanzielle Füße gestellt sowie nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.


Pflegebedürftige Menschen müssen mittlerweile in der stationären Pflege durchschnittlich 2.068 Euro pro Monat an Eigenanteil für die Pflegeleistungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung aufbringen. Dies ist von einem großen Anteil der Pflegebedürftigen nicht mehr zu leisten. Es muss verhindert werden, dass dadurch noch mehr Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden.


Zur Startseite Bündnis gute Pflege (Link)

15.12.2020

Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministerium zur Pflegereform 2021


Die geplante Pflegereform 2021 wird deutliche Auswirkungen auf die künftige Versorgungslandschaft haben. Änderungen sind in der Leistungsstruktur und der Höhe der Leistungsbeiträge geplant. Auch soll die Finanzierung der Pflegeversicherung ergänzt und zum Teil neu ausgerichtet werden. Diese Fachinformation richtet den Fokus auf die für die professionelle Pflege relevanten Änderungen.


Für die ambulante Pflege sind dies:


  • die Fortschreibung des Leistungsbudget orientiert am Preisindex,
  • die Einführung eines Entlastungsbudgets gebildet aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wobei für die Höhe für eine stundenweise Vergütung auf maximal 40% des Gesamtjahresbetrages begrenzt ist,
  • Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungskomplexen und Zeitkontigent,
  • eine stärkere Berücksichtigung dder regionale Gegebenheiten bei der Zulassung von Pflegediensten,
  • die Verminderung der Abrechnungbürokratie,
  • eine Stärkung sogenannten "24-Stunden-Pflege". Künftig sollen unter bestimmten Voraussetzungen 40% des Sachleistungsbudget dafür zur Verfügung stehen.


Bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach- und/oder Geldleistungen sollen die Leistungen der Tagespflege ab dem 1. Juli 2022 auf 50% begrenzt werden.


Die Schaffung von "qualifizierten" Kurzzeitpflegeplätzen. Dazu sollen wirtschaftlich tragfähige Vergütungen vereinbart werden. Im Rahmen der Krankenversicherung soll eine neue Leistung "Übergangspflege nach Krankenhausbehandlung" eingeführt werden.


Im Bereich der vollstationären Pflege sind folgende Regelungen von Bedeutung:


  • der  EEE soll auf maximal 700 € /  Monat gedeckelt werden und nach 3 Jahren komplett entfallen.
  • die Länder sollen sich an den Investitionskosten mit 100 € / Monat beteiligen.
  • die Einführung eines einheitlichen Persolbemessungsverfahrens soll gesetzlich verankert und schrittweise umgesetzt werden.


Die Entohnung entsprechend Tarif für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen soll künftig Zulassungsvoraussetzung sein.


Ein Modellprogramm der Telepflege soll gesetzlich verankert werden.


Eckpunktepapier der Pflegereform 2021 des BMG Stand 04.11.2020

11. 11. 2020

Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes zum Eckpunktepapier


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das beigefügte Eckpunktepapier zur nächsten großen Pflegereform 2021 in der vergangenen Woche für eine erste Beratung in die Koalition eingebracht. Bei dem Papier handelt es sich nicht um einen in der Regierung abgestimmten Vorschlag. Bereits im Oktober sind aus dem BMG Informationen zur kommenden Pflegereform veröffentlicht worden, die sich insbesondere auf die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile auf 700 € in vollstationären Pflegeeinrichtungen bezogen haben. Der Paritätische hatte darauf am 05. Oktober 2020 mit einer Pressemitteilung reagiert und die Spahn-Pläne als Schritt in die richtige Richtung bewertet.


Eckpunktepapier der Pflegereform 2021 des BMG Stand 04.11.2020

Diese Fachinformation wird aktualisiert!

10.05.21

Pflegereform 2021 - Stellungnahme des PARITÄTISCHEN


Der Paritätische hat am 07. Mai 2021 zu pflegerelevanten Änderungsanträgen des SGB V und SGB XI Stellung genommen, die Mitte vergangener Woche kurzfristig zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) eingebracht wurden. Die meisten Regelungen entstammen einem Arbeitsentwurf für eine Pflegereform, der im März 2021 publik wurde. Ein eigenständiges Pflegereformgesetz und die Vorlage eines Referentenentwurfs bleibt somit aus. Zuletzt war auch nicht abschließend klar, ob die Änderungsanträge in den wesentlichen Teilen überhaupt unter den Koalitionspartnern geeint sind. Das Vorgehen wird aus Sicht des Paritätischen dem Stellenwert der großen Reformthemen in der Pflege nicht gerecht.


Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Pflegereform (Word)


Fachrundschreiben des Paritätischen Gesamtverbandes vom 10.05.21 (Link)


Pressemeldung | Zum Tag der Pflege: Paritätischer fordert von Großer Koalition überzeugende Pflegereform noch in dieser Legislaturperiode vom 11.05.2021 (Link)


07.05.21

Pflegereform 2021 in der parlamentarischen Beratung


Die Pflegereform 2021 wurde gesetzestechnisch über Änderungsanträge zu dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) in die parlamentarische Beratung eingebracht. Dazu liegen Änderungsanträge zum SGB V und zum SGB XI vor. Den Verbänden der Leistungsanbieter wurde eine äußerst knappe Frist zur Stellungnahme eingeräumt, die heute ausläuft.


In den Änderungsanträgen sind u.a. Regelungen zu folgenden Bereichen enthalten


  • Pauschale Beteiligung der GKV an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen
  • Minderung der Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern
  • tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte
  • Personalbemessung in stationären Pflegeeinrichtungen 
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflege
  • Delegation von ärztlichen Leistungen
  • Verordnungsberechtigung für Pflegefachkräfte im Bereich bestimmter Hilfsmittel.


Hier die Änderungsanträge zum SGB V (PDF)


Hier die Änderungsanträge zum SGB XI (PDF)


18.03.21

Arbeitsentwurfs zur Reform der Pflege


Der Arbeitsentwurf entspricht inhaltlich in weiten Teilen dem „Eckpunktepapier zur Pflegereform“ welches im Dezember vergangenen Jahres veröffentlicht wurde. Gravierende Veränderung sind jedoch bei der Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils festzustellen. Statt einer globalen Deckelung auf 700 Euro sollen die Pflegebedürftigen nun einen prozentualen, nach Dauer des Aufenthaltes in einer stationären Pflegeeinrichtung gestaffelten, Leistungszuschlag erhalten.


Die Senkung der Sachleistung im Bereich der Tagespflege bei gleichzeitiger Inanspruchnahme ambulanter Sachleistungen wurde nicht verändert.


Die Begrenzung des pflegebedingten Eigenanteils ist in § 43c SGB XI enthalten. Darin steht:


„…Pflegebedürftige, die seit mehr als 12 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent ihres zu zahlenden pflege-bedingten Eigenanteils. Pflegebedürftige, die seit mehr als 24 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 50 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils. Pflegebedürftige, die seit mehr als 36 Monaten vollstationäre Leistungen beziehen, erhalten einen Leistungszuschlag in Höhe von 75 Prozent ihres zu zahlenden pflegebedingten Eigenanteils…“


Der Arbeitsentwurf wird in den nächsten Monaten sicherlich intensiv diskutiert und beraten. Über den weiteren Fortgang wird an dieser Stelle informiert.


Arbeitsentwurf | Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung | Stand: 15.03.2021 (PDF)

24.02.21

Onlinepetition gegen beabsichtigte Leistungskürzung der Tagespflege


Der Demenzverein Saarlouis macht auf eine Onlinepetition gegen die beabsichtige Leistungsbegrenzung im Bereich der Tagespflege aufmerksam.  Bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach-und/oder Geldleistungen sollen die Leistungen der Tagespflege ab dem 1. Juli 2022 auf 50 Prozentbegrenzt werden.


Begründet wird dies mit "Fehlanreizen im Versorgungssystem" welche sich durch die Kombination "aller im ambulanten Bereich möglichen Leistungen" ergeben. Es entstehe eine deutliche Priveligierung gegenüber den stationären Pflegesetting (siehe auch unten eingefügten Bericht mit dem Link zum Eckpunktepapier).


Gegen diese Absicht richtet ich die Onlinepetition welche über den Link https://www.openpetition.de/petition/online/keine-kuerzung-der-pflegesachleistungen-tagespflege erreichbar ist.


11.02.21

Bündnis für gute Pflege fordert: Pflegereform jetzt!


Das Bündnis für Gute Pflege, ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, dem auch der Paritätische angehört, fordert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf, unverzüglich einen Referentenentwurf zur Reform der Pflegeversicherung vorzulegen. Vor allem die finanziellen Eigenanteile für Pflegebedürftige in der Langzeitpflege sind endlich zu begrenzen.


Bereits Anfang Oktober vergangenen Jahres hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen eines Interviews mit der „Bild am Sonntag“ eine Pflegereform angekündigt. Passiert ist seitdem jedoch nichts. Damit es noch vor dem Ende der Legislaturperiode eine tragfähige Lösung gibt, muss die Bundesregierung jetzt handeln.


Eine bedarfsgerechte Personalausstattung in der ambulanten und stationären Langzeitpflege sowie eine Deckelung der Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen sind die dringlichsten Baustellen einer unbedingt notwendigen Pflegereform. Zugleich muss die Pflegeversicherung auf solide finanzielle Füße gestellt sowie nachhaltig und generationengerecht für die Zukunft ausgestaltet werden.


Pflegebedürftige Menschen müssen mittlerweile in der stationären Pflege durchschnittlich 2.068 Euro pro Monat an Eigenanteil für die Pflegeleistungen, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung aufbringen. Dies ist von einem großen Anteil der Pflegebedürftigen nicht mehr zu leisten. Es muss verhindert werden, dass dadurch noch mehr Menschen in die Sozialhilfe gedrängt werden. Die Kosten für eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte Pflege mit Beschäftigten, die für die verantwortungsvolle und oft auch belastende Arbeit tariflich gut zu bezahlen sind, müssen solidarisch getragen werden.


Zur Startseite Bündnis gute Pflege (Link)

15.12.2020

Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministerium zur Pflegereform 2021


Die geplante Pflegereform 2021 wird deutliche Auswirkungen auf die künftige Versorgungslandschaft haben. Änderungen sind in der Leistungsstruktur und der Höhe der Leistungsbeiträge geplant. Auch soll die Finanzierung der Pflegeversicherung ergänzt und zum Teil neu ausgerichtet werden. Diese Fachinformation richtet den Fokus auf die für die professionelle Pflege relevanten Änderungen.


Für die ambulante Pflege sind dies:


  • die Fortschreibung des Leistungsbudget orientiert am Preisindex,
  • die Einführung eines Entlastungsbudgets gebildet aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege, wobei für die Höhe für eine stundenweise Vergütung auf maximal 40% des Gesamtjahresbetrages begrenzt ist,
  • Wahlmöglichkeiten zwischen Leistungskomplexen und Zeitkontigent,
  • eine stärkere Berücksichtigung dder regionale Gegebenheiten bei der Zulassung von Pflegediensten,
  • die Verminderung der Abrechnungbürokratie,
  • eine Stärkung sogenannten "24-Stunden-Pflege". Künftig sollen unter bestimmten Voraussetzungen 40% des Sachleistungsbudget dafür zur Verfügung stehen.


Bei Inanspruchnahme von ambulanten Pflegesach- und/oder Geldleistungen sollen die Leistungen der Tagespflege ab dem 1. Juli 2022 auf 50% begrenzt werden.


Die Schaffung von "qualifizierten" Kurzzeitpflegeplätzen. Dazu sollen wirtschaftlich tragfähige Vergütungen vereinbart werden. Im Rahmen der Krankenversicherung soll eine neue Leistung "Übergangspflege nach Krankenhausbehandlung" eingeführt werden.


Im Bereich der vollstationären Pflege sind folgende Regelungen von Bedeutung:


  • der  EEE soll auf maximal 700 € /  Monat gedeckelt werden und nach 3 Jahren komplett entfallen.
  • die Länder sollen sich an den Investitionskosten mit 100 € / Monat beteiligen.
  • die Einführung eines einheitlichen Persolbemessungsverfahrens soll gesetzlich verankert und schrittweise umgesetzt werden.


Die Entohnung entsprechend Tarif für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen soll künftig Zulassungsvoraussetzung sein.


Ein Modellprogramm der Telepflege soll gesetzlich verankert werden.


Eckpunktepapier der Pflegereform 2021 des BMG Stand 04.11.2020

11. 11. 2020

Fachinformation des Paritätischen Gesamtverbandes zum Eckpunktepapier


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das beigefügte Eckpunktepapier zur nächsten großen Pflegereform 2021 in der vergangenen Woche für eine erste Beratung in die Koalition eingebracht. Bei dem Papier handelt es sich nicht um einen in der Regierung abgestimmten Vorschlag. Bereits im Oktober sind aus dem BMG Informationen zur kommenden Pflegereform veröffentlicht worden, die sich insbesondere auf die Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile auf 700 € in vollstationären Pflegeeinrichtungen bezogen haben. Der Paritätische hatte darauf am 05. Oktober 2020 mit einer Pressemitteilung reagiert und die Spahn-Pläne als Schritt in die richtige Richtung bewertet.


Eckpunktepapier der Pflegereform 2021 des BMG Stand 04.11.2020

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