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!! TI-Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen

Redaktion • Apr. 17, 2024

Die Vereinbarung des Verfahrens zur Kostenerstattung gemäß den §§ § 106b SGB XI und 380 SGB V  (Finanzierungsvereinbarung) zwischen dem GKV Spitzenverband und den Verbänden der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene ist geeint und befindet sich im Unterschriftverfahren. Der Paritätische wird in Kürze seine Mitgliedsorganisationen zu entsprechenden Informationsveranstaltungen einladen.


Die Eckpunkte sind im Folgenden stichpunktartig zusammengefasst:


  • Als Pflegeeinrichtungen im Sinne der Finanzierungsvereinbarung gelten gemäß § 72 SGB XI durch Versorgungsvertrag zugelassene Pflegeeinrichtungen. Die Vertragsparteien gehen unter Nutzung der Daten der DCS Pflege davon aus, dass derzeit ca. 36.000 Pflegeeinrichtungen deutschlandweit zugelassen sind.


  • Die Höhe der Grundpauschale beträgt für jede mit Versorgungsvertrag zugelassene Pflegeeinrichtung monatlich 192,80 Euro. Zudem hat jede Pflegeeinrichtung einen Anspruch auf zwei Zuschlagspauschalen in Höhe von monatlich jeweils 7,20 Euro (Beantragung eHBAs).


  • Die Auszahlung der Pauschalen durch den GKV-SV erfolgt fortlaufend quartalsweise.


  • Eine Pflegeeinrichtung, die bereits eine Erstattung nach der „alten“ Finanzierungsvereinbarung erhalten hat, erhält während einer Dauer von 30 Monaten ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (Tag des TI-Anschlusses) monatlich eine jeweils um fünfzig Prozent reduzierte TI-Pauschale.


  • Die Pflegeeinrichtung hat im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes (https://antraege.gkv-spitzenverband.de/home) vor der ersten Zahlung der TI-Pauschale die funktionsfähige Ausstattung mittels einer Eigenerklärung nachzuweisen. Das Antragsportal wird entsprechend der neuen Finanzierungsvereinbarung noch angepasst werden müssen (noch sind also keine Anträge möglich).


  • Notwendige Voraussetzung für die Zahlung der TI-Pauschalen ist der Nachweis des Anschlusses der Pflegeeinrichtung an die TI mittels Eigenerklärung.


  • Die eingesetzte Pflegesoftware muss die Anwendung von KIM in der jeweils aktuellen Version unterstützen.


  • Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.


Weitere Informationen folgen. Auch soll eine Arbeitshilfe herausgegeben werden, die die Mitgliedsorganisationen bei der Registrierung und Beantragung der Finanzierung im Portal des GKV unterstützen soll.


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