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Auf der Zielgeraden: Tariforientierung in der Pflege

Redaktion • Feb. 07, 2022

Die Umsetzung der Verpflichtung zur Tariforientierung in der Pflege kommt jetzt in die entscheidende Phase. Die diesbezüglichen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes sind erlassen und der Termin zur Meldung der künftigen Orientierung von nicht tarifgebundenen Pflegeinrichtungen 28.02.2022 steht – mit der Option zur Verlängerung [1]. Das Vergleichsportal der DCS zu den bestehenden Tarifstrukturen ist frei geschaltet.


Der PARITÄTISCHE war in den vergangenen anderthalb Jahren sehr rührig, da die Ausgangsposition der Mitgliedsorganisationen sich differenziert gestaltet. Von Trägern mit klarer tarifvertraglicher Bindung, über teilweise Anwendung bestehender Tarifwerke bzw. Arbeitsvertragsrichtlinien bis zu komplett einrichtungsindividuellen Lösungen ist alles vertreten.


Nach etlichen Informationsveranstaltungen, Sitzungen und Beratungen mit den Mitgliedsorganisationen zeichnet sich aktuell folgendes Bild ab:


  • Ein erheblicher Teil der Mitglieder im Bereich der Pflege ist der Paritätischen Tarifgemeinschaft Pflege e.V. als Arbeitgeberverband beigetreten. Ziel ist ein Flächentarifvertrag in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland für die wichtigsten Bereiche in der sozialen Arbeit, also nicht nur für die Pflege.


  • Ein weiterer Teil beabsichtigt die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVB II) verbindlich anzuwenden, entweder als Übergangslösung zu einem späteren Tarifvertrag, oder auf Dauer.


  • Für die bisher schon tarifgebundenen Träger besteht kein aktueller Handlungsbedarf.


  • Ein kleiner Teil wird wohl bei der trägerindividuellen Lösung bleiben oder einen schon bestehenden Tarifvertrag (zum Bsp. TV-L oder TVöD) anwenden.


Eine weitere Informationsveranstaltung für die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen findet am 22.02.2022 statt.


Über den Tarifvergleich auf der Seite der DCS erscheint in Kürze  ein weiterer Beitrag.



 
[1] In der Pressemeldung des GKV-Spitzenverbandes vom 28.01.2022 heißt es: „Bis zum 28. Februar 2022 müssen die Pflegeeinrichtungen den Landesverbänden der Pflegekassen melden, für welche der genannten Möglichkeiten sie sich zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen entscheiden. Um den Einrichtungen genügend Zeit für die Umsetzung der neuen Regelungen zu geben, soll auch für nach dem 28. Februar 2022 eingehende Meldungen ein pragmatisches Verfahren etabliert werden.“


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