Personal- und Tariffragen


Aktuelles 

von Redaktion 30. Oktober 2025
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) und Krankenkassen haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Häuslichen Krankenpflege beschlossen, die mehr Handlungsspielraum bei Personaleinsatz eröffnet.
von Redaktion 17. Oktober 2025
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Stellung genommen. Der Verband begrüßt den Ansatz, warnt aber vor Finanzierungslücken und unklaren Folgen für bestehende Strukturen.
von Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo 16. Oktober 2025
Für das Jahr 2026 wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent angehoben. Das teilte der zuständige Schätzerkreis am 15.10.2025 mit.
von Redaktion 26. August 2025
Das Modellprojekt „Springerkonzepte in der Langzeitpflege“ ist nach knapp zwei Jahren abgeschlossen. 63 Einrichtungen in Bayern nahmen teil, die Ergebnisse zeigen positive Effekte – nun sollen sie in die Verhandlungen mit den Kostenträgern einfließen.
Weitere Nachrichten

Beschäftigtenverzeichnis ambulante Pflege

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen.

Fristveränderung zur Nutzung der LBNR

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte | Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Informationen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur finden Sie hier.

Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.

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Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb) | Informationsportal Anerkennung in Deutschland

Mitgliederservice

Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) vertritt die Interessen der angeschlossenen Mitglieder der Paritätischen Landesverbände sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
Sie verhandelt für ihre Mitglieder die erforderlichen Tarifverträge und unterstützen sie auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

Paritätische Tarifgemeinschaft