Personal- & Tariffragen

Löhne und Gehälter | Tarifbindung

Personalbemessung | Personalgewinnung

Aktuelles 

von Redaktion 11. Juni 2025
Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, müssen gem. §72 Abs. 3e SGB XI der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege jährlich bis zum 31. August Angaben zur Tarifbindung und maßgebliche Informationen aus den Tarifverträgen mitteilen.
von Redaktion 10. Juni 2025
Zum 1. Juli steigt der Pflegemindestlohn: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
von Redaktion 8. Juni 2025
Der zunehmende Einsatz von Zeitarbeit in der Pflege sorgt für erhebliche Belastungen im Gesundheitssystem. Ein neuer Musterrahmenvertrag der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) bietet Einrichtungen nun eine rechtssichere Grundlage, um faire Bedingungen zu schaffen und die Qualität der Versorgung zu sichern – ohne auf ein Verbot setzen zu müssen.
von Redaktion 27. Mai 2025
Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein hat ein Einrichtungs- und trägerübergreifendes Springerpoolkonzept für die Langzeitpflege veröffentlicht. Interessierte Einrichtungen aus dem Bereich des Paritätischen können sich bei Fragen an den Paritätischen Schleswig-Holstein wenden. Ansprechpartner ist der Referent für Altenhilfe und Pflege Gerhard Boll, Telefon: +49 (0)431/56 02-80, Mobil: +49(0) 1605348982, Mail: boll@paritaet-sh.org
Weitere Nachrichten

Beschäftigtenverzeichnis ambulante Pflege

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen.

Fristveränderung zur Nutzung der LBNR

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte | Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Informationen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur finden Sie hier.

Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.

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Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb) | Informationsportal Anerkennung in Deutschland

Mitgliederservice

Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) vertritt die Interessen der angeschlossenen Mitglieder der Paritätischen Landesverbände sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
Sie verhandelt für ihre Mitglieder die erforderlichen Tarifverträge und unterstützen sie auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

Paritätische Tarifgemeinschaft