Personal- & Tariffragen

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Löhne und Gehälter | Tarifbindung

Personalbemessung | Personalgewinnung

Aktuelles 

von Redaktion 26 Apr., 2024
Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) gibt gemeinsam mit dem „Think-Tank Vorbehaltsaufgaben“ eine Grundlegung und Einordnung zum neuen Vorbehaltsrecht heraus.
von Redaktion 16 Apr., 2024
Das Projekt „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege (GAP)" hat die Anmeldefrist verlängert. Knapp 450 Pflegeeinrichtungen und -dienste verbessern bereits mit GAP ihre Arbeitsbedingungen und ihre Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Neben der höheren Förderquote gibt es nun weitere spannende Projektneuigkeiten.
von Redaktion 04 Apr., 2024
Die nächste Erhöhung der Mindestentgelte auf 15,50 Euro brutto je Stunde (Pflegehilfskräfte), 16,50 Euro brutto je Stunde (Pflegekräfte mit mind. 1-jähriger Ausbildung) und 19,50 Euro brutto (Pflegefachkräfte) je Stunde steht ab dem 1. Mai 2024 an. Nach einer dritten und letzten Erhöhung ab dem 1. Juli 2025 auf 16,10 brutto je Stunde / 17,35 Euro brutto je Stunde / 20,50 Euro brutto je Stunde wird die Verordnung mit Ablauf des 30. Juni 2026 außer Kraft treten.
von Redaktion 27 März, 2024
Mit der neuen Berufsordnung 2024 im Saarland werden die Rechte, die Pflichten, die Aufgaben, aber auch die Verantwortungen für die Pflege festgeschrieben. Damit bietet sie Orientierung für den beruflichen Alltag. Sie wurde fortgeschrieben und ist seit dem 01.02.2024 in Kraft.
Weitere Nachrichten

Beschäftigtenverzeichnis ambulante Pflege

Das Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP) wird in § 293 Absatz 8 SGB V geregelt. Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste oder deren Träger müssen aufgrund des vorgenannten Paragrafen ihre Beschäftigten, die Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege erbringen, in das Verzeichnis eintragen und bestimmte Angaben zu diesen machen.

Fristveränderung zur Nutzung der LBNR

Seit dem 01.01.2023 sind vorliegende lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) beim elektronischen Datenaustausch zur Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen, die unter den § 293(8) SGB V fallen, zu verwenden. Liegen diese nicht vor, sollte die sogenannte „Ersatz-Beschäftigtennummer“ verwendet werden. Dies gilt bis zum 31. August 2024. Ab dann ist mit der LBNR abzurechnen.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte | Beschäftigtenverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)

Informationen zur Anbindung an die Telematik-Infrastruktur finden Sie hier.

Fachkräfteeinwanderung

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland zu arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben.

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Bundesinstituts für Berufsbildung (bibb) | Informationsportal Anerkennung in Deutschland

Mitgliederservice

Die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) vertritt die Interessen der angeschlossenen Mitglieder der Paritätischen Landesverbände sowie anderer Wohlfahrtsverbände.
Sie verhandelt für ihre Mitglieder die erforderlichen Tarifverträge und unterstützen sie auf den Gebieten des Arbeits- und Tarifrechts.

Paritätische Tarifgemeinschaft
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