Digitalisierung in der Pflege
Anwendung der Telematik
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Inhalt
Aktuelles
Aktuell im Fokus
Finanzierung
11.04.2024 Dauerhafte Finanzierung: Die Vereinbarung (§§ 106b SGB XI / 378 SGB V) zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Leistungserbringer sowie Dokumente zur Abrechnung sind neu vereinbart und treten zum 01.07.2023 rückwirkend in Kraft. Sobald sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht sind, werden sie hier verlinkt.
Einmalige Förderung
der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erfolgt auf der Grundlage des
§ 8 Abs. 8 SGB XI. Das Programm wurde mit dem PUEG bis zum Jahr 2030 verlängert. Der GKV-Spitzenverband hat dazu ein Antragsmuster entwickelt. Sie finden das Formular und weitere Einzelheiten und Hinweise rund um das Antrags- und Bewilligungsverfahren
hier.
Frist zur Umsetzung verlängert
Es gilt für alle Pflegeeinrichtungen gem. SGB XI, Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege gem. SGB V und Leistungserbringer, die Außerklinischer Intensivpflege (AKI) erbringen, die Frist 01.07.2025 zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur.
Voraussetzung zur Teilnahme an der TI
Zur Eingabe berechtigt sind nur Pflegekräfte, die über einen
elektronischen Heilberufsausweis
verfügen (eHBA) verfügen. Dieser kann beim
elektronischen Gesundheitsregister (eGBR)
beantragt werden. Neben der
Hard- und Software,
die über einen beteiligten Softwareanbieter bezogen werden kann, ist auch eine Institutskarte
(SMC-B-Karte) für die jeweilige Pflegeeinrichtung erforderlich. Diese wird ebenfalls beim
eGBR
beantragt.
Weitere Informationen für Pflegeeinrichtungen
Auf der Seite des Deutschen Medizinrechenzentrum GmbH (DMRZ.de) sind Informationen zur TI in der Pflege übersichtlich zusammengestellt.
Mit der technischen Umsetzung ist die
gematik GmbH beauftragt. Auf deren Website finden sich u.a.
Informationen zu der
Telematikinfrastruktur in der Pflege. Die gematik hat auch ein
Fachportal für Leistungserbringer
mit Detailinformationen zum Anschluss an die TI eingerichtet. Dort findet sich auch eine
Checkliste zum Anschluss der Pflegeeinrichtung an die TI.
In einer Pressemeldung teilte die gematik am 20.02.2023 mit, dass die Spezifikation zum „TI-Gateway“ veröffentlicht wurde. Das TI-Gateway ist ein Dienst, der es ermöglichen wird, auf die Installation von Einbox-Konnektoren in Praxen vor Ort zu verzichten. Damit spielt dieser sowohl für (Zahn-)Arztpraxen und Apotheken als auch für neue Nutzergruppen der TI (wie etwa Pflege, Physiotherapie oder öffentlicher Gesundheitsdienst) eine zentrale Rolle bei der zukünftigen Anbindung an die TI.
Weitere Informationen > hier
Handlungsempfehlung
Eine Arbeitsgruppe des Berliner Kompetenzzentrums Pflege 4.0 (LPD) hat
Handlungsempfehlungen „Telematikinfrastruktur für die Pflegepraxis" (PDF)
zur Umsetzung entwickelt.
Letzte Überprüfung / Aktualisierung 10.12.2023
Links
Digitalisierung im Pflege- und Gesundheitsbereich
Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis
Der Elektronischer Heilberufs- und Berufeausweis / Berufsausweis für nicht approbierte Gesundheitsberufe sowie der sonstigen Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen Ausstellung wird für alle Bundesländer beim NRW-Serviceportal beantragt.
Informationen zur lebenslange Beschäftigtennummern (LBNR) finden Sie hier.
Gesetze zur Digitalisierung
Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG)
Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG).
Digital-Gesetz (DigiG)
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 das Vorhaben zum Digitalgesetz beschlossen. Damit soll die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten angelegt und das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet.
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Ebenfalls am 30. August 2023 hat das Bundeskabinett ein weiteres Digitalisierungsvorhaben beschlossen Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden.
gematik: digitale Anwendungen & Telematikinfrastruktur
Die gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur (TI), die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen.
Datenaustausch mit den Kranken- und Pflegekassen
Die Technische Arbeitsgruppe der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Teilprojekt Leistungserbringer Pflege hat grundsätzliche Festlegungen und Richtlinien zur Abwicklung des Datenaustauschs nach § 105 SGB XI erarbeitet.
Die Positionsnummern sind Grundlage für die Abrechnung der Leistungserbringer mit den Pflegekassen. Sie werden regelmäßig aktualisiert.
Digitalisierung | Förder- und Finanzierungsrichtlinien
Ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen können einmalig eine Unterstützung für die Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung mit bis zu 12.000 Euro erhalten.
Das Förderprogramm nach
§ 8 Absatz 8 SGB XI für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen wurde bis 2030 verlängert.
Stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, die von der Möglichkeit zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur Gebrauch machen, bekommen ab dem 1. Juli 2020 gemäß
§ 106b Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB XI die Anschluss- und Betriebskosten im Zusammenhang mit dem Anschluss und der Nutzung der Telematikinfrastruktur in der gleichen Höhe erstattet, wie die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte aufgrund der Finanzierungsvereinbarung nach
§ 378 SGB V.
Sonstige interessante Links
Mitgliederservice | Telematik & Digitalisierung
Jeden dritten Dienstag im Monat bietet #GleichImNetz geballtes Digitalisierungswissen: Markiert Euch den Tag gleich schon mal rot-blau in Euren Monatsübersichten. Einen ganzen Tag lang erwarten Euch verschiedenste Informations- und Diskussionsangebote, aus- und angerichtet nach Euren Wünschen. Bei unseren 1 - 1,5-stündigen Veranstaltungshäppchen, verteilt über den ganzen Tag, ist für jede*n was dabei. Gleich Anmelden und regelmäßig an den kommenden Digi-Dienstag erinnert werden!
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