Krisenvorbereitung und Katastrophenschutz
Aktuelle Nachrichten und fachliche Einordnungen zur Vorbereitung auf Krisen- und Katastrophensituationen in Pflegeeinrichtungen.
Nachrichten
Akteure & Informationen
Handreichungen zur Krisen- und Katastrophenvorsorge
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) >
Fachliche Handreichungen zur Vorbereitung auf und Bewältigung von Krisen und Katastrophen in der ambulanten und stationären Pflege mit praxisnahen Empfehlungen für Organisation, Versorgungssicherheit und Krisenmanagement.
Katastrophenschutz und Pflege
DRK Sicherheitsforschung >
Analysen und Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen von Krisen und Katastrophen auf Pflegeeinrichtungen sowie zu Anforderungen an Versorgungsstrukturen und die Resilienz pflegerischer Angebote.
Vorsorge für Krisen und Notfälle
Charité – Universitätsmedizin Berlin
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Praxisorientierte Broschüre zur Vorsorge bei Krisen, Notfällen und Katastrophen in der häuslichen Pflege mit konkreten Hinweisen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegedienste.
Einordnung: Krisenvorbereitung und Katastrophenschutz
Die Krisen und Katastrophen der vergangenen Jahre – darunter die COVID-19-Pandemie, das Hochwasser im Jahr 2021 sowie regionale Stromausfälle – haben Pflegeeinrichtungen vor erhebliche organisatorische und strukturelle Herausforderungen gestellt. Vor dem Hintergrund der Klimakrise und einer veränderten Sicherheitslage ist davon auszugehen, dass solche Ereignisse künftig eher zunehmen werden.
In Deutschland wird eine sichere und störungsfreie Stromversorgung vielfach als selbstverständlich wahrgenommen. Gleichzeitig steigen durch Digitalisierung und digitale Vernetzung die Abhängigkeiten von einer funktionierenden Energie- und Kommunikationsinfrastruktur kontinuierlich. Die Ursachen für Störungen oder Ausfälle können dabei vielfältig sein und reichen von technischen Defekten über Extremwetterereignisse bis hin zu externen Krisenlagen.
Gerade in Pflegeeinrichtungen muss auch im Krisenfall die grundlegende Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der betreuten Personen sichergestellt werden. Eine systematische Auseinandersetzung mit möglichen Krisenszenarien sowie eine darauf aufbauende technische, materielle und organisatorische Vorbereitung sind daher unverzichtbar.
Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Krisenvorsorge ausdrücklich aufgegriffen. Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde die Krisenvorsorge für Pflegeeinrichtungen in § 113 Absatz 1 SGB XI verankert. Auf dieser Grundlage wurden im Jahr 2022 Anforderungen zur Qualitätssicherung in Krisensituationen für die verschiedenen Versorgungsbereiche durch die Pflegeselbstverwaltung vereinbart.

