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Hinweis: Informationen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, finden Sie auf der Themenseite Pflegepolitik.
Aktuelles
Mit dem Inkrafttreten von Artikel 2a des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 1. Juli 2025 wird das Leistungsrecht in der sozialen Pflegeversicherung erneut angepasst. Im Zentrum der Reform steht die Einführung des neuen § 42a SGB XI, der einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vorsieht.
Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, müssen gem. §72 Abs. 3e SGB XI der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege jährlich bis zum 31. August Angaben zur Tarifbindung und maßgebliche Informationen aus den Tarifverträgen mitteilen.
Zum 1. Juli steigt der Pflegemindestlohn: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Der zunehmende Einsatz von Zeitarbeit in der Pflege sorgt für erhebliche Belastungen im Gesundheitssystem. Ein neuer Musterrahmenvertrag der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) bietet Einrichtungen nun eine rechtssichere Grundlage, um faire Bedingungen zu schaffen und die Qualität der Versorgung zu sichern – ohne auf ein Verbot setzen zu müssen.
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