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Die Beratungseinsätze im Saarland sind nunmehr als Bestandteil des Leistungskomplexverzeichnisses differenziert nach der Einsatzdauer sowie dem angewendeten Format (Nr. 16a bis 16c) mit Punktzahlen versehen und neu in das Leistungskomplexverzeichnis aufgenommen worden.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft.
Das Unterschriftverfahren für den schon veröffentlichten Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für die Kurzzeitpflege im Saarland wurde nunmehr abgeschlossen. Der Vertrag gilt seit 01.01.2025.
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Hinweis: Informationen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, finden Sie auf der Themenseite Pflegepolitik.
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