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Recht
Aktuelles
Mit der Zustimmung des Bundesrates am 17.10. und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 31.10.2025 ist das Pflegefachassistenzeinführungsgesetz rechtskräftig und soll weitgehend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Der Pflegemindestlohn soll nach Empfehlung der Pflegekommission erneut steigen. Vorgesehen sind zwei weitere Erhöhungsschritte zum 1. Juli 2026 und 1. Juli 2027 – gestaffelt nach Qualifikation.
Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund heute veröffentlicht hat.
Die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften in der Pflege sollte aus vielen guten Gründen vermieden werden. Dennoch kann eine Situation entstehen, die den Einsatz von Zeitarbeit unumgänglich macht. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat das Muster „Rahmenvertrag zur Zeitarbeitnehmerüberlassung“ veröffentlicht.
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Hinweis: Informationen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind, finden Sie auf der Themenseite Pflegepolitik.
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