Regionalnachrichten Rheinland - Pfalz
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In beiden Bundesländern gibt es die Möglichkeit, Pflegehelfer:innen ohne formale Qualifikation nach entsprechender Schulung für ausgewählte Leistungen der medizinischen Behandlungspflege einzusetzen – mit Anrechnung auf das Qualitätsniveau QN 3. Aufgrund der hohen Nachfrage starten im September 2025 weitere Kurse.
Eigenanteile in Pflegeheimen steigen weiter – im ersten Jahr zahlen, nach einer Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Bewohnerinnen in Rheinland‑Pfalz etwa 3.003 € und im Saarland rund 3.380 € monatlich.
Die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachkräfte tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt in Rheinland-Pfalz und regelt Recht und Pflichten, sich zum Erhalt einer bestmöglichen Pflegequalität regelmäßig in einem vorgegebenen Umfang fortzubilden.
Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Dörte Schall lädt zur Abschlussveranstaltung zur Demenzstrategie am 26. Mai 2025, 10:00 bis 12:00 Uhr in die Räumlichkeiten der Landesärztekammer in Mainz, ein.
Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz informierte die Mitgliedsverbände über den Abschluss eines neuen landesweiten Rahmenvertrages zur Kurzzeitpflege gemäß § 75 SGB XI. Der Vertrag tritt am 01. März 2025 in Kraft und regelt die wesentlichen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen, die Leistungen der Kurzzeitpflege in Rheinland-Pfalz erbringen.


