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Auffrischimpfung startet im Saarland

Redaktion • Feb. 15, 2022

Das saarländische Gesundheitsministerium informierte gestern die Träger von Pflegeeinrichtungen und der Eingliederungshilfe über Möglichkeiten und das Verfahren zur zweiten COVID-19-Auffrischimpfung für besonders gefährdete Personengruppen. Daran teilnehmen können Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Leistungsberechtigten.


Das Ministerium bezieht sich dabei auf die Empfehlungen der STIKO. Diese empfiehlt eine zweite Auffrischimpfung für Menschen ab 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern).


Die zweite Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der ersten Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen sollen die zweite Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.

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