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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Irritationen im Saarland, klarer Kurs in Rheinland-Pfalz

Redaktion • Feb. 10, 2022

Während es im Saarland nach den Einlassungen von Ministerpräsident Hans und Landrat Lauer zu massiven Irritationen hinsichtlich der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht gekommen ist, hat sich Ministerpräsidentin Dreyer in Rheinland-Pfalz klar zu der Umsetzung bekannt. Aktuell scheint es so, dass in beiden Bundesländern die Impfpflicht umgesetzt werden soll.


Stand Rheinland-Pfalz:


Die Impfpflicht in RLP wird zum 15.03.22 umgesetzt. Es wird dem Vernehmen nach in RLP keine Kehrtwende geben.

Im Verfahren will das Land aber pragmatisch in einem gestuften Verfahren vorgehen. Personen ohne Nachweis sollen dabei durchaus unterschiedlich behandelt werden. Es soll einen Unterschied machen, ob jemand sich der Impfung vollständig verweigert, ein zweifelhaftes Kontraindikationsattest hat oder ob die Person wenigstens 1x geimpft ist oder zumindest schon einen zeitnahen Impftermin nachweisen kann.


Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat sich in einer Presserklärung für ein Ende des „Zickzackkurs der Politik“ ausgesprochen und darauf hingewiesen, dass die vulnerablen Gruppen ausschließlich durch Impfungen nachhaltig vor größeren Schäden durch eine Corona-Infektion geschützt werden können.


Stand Saarland:


Ministerpräsident Hans hatte in den Tagesthemen am Dienstag erklärt, dass die Umsetzung der Impfpflicht vorerst ausgesetzt werden soll. Der Bund solle klarstellen, wie mit Impfunwilligen Pflegekräften umgegangen werden soll, er befürchte einen „Verschiebebahnhof“ zwischen den Bundesländern*. Auch der St. Wendeler Landrat Recktenwald hat nach Medieninformationen die einrichtungsbezogene Impflicht stark kritisiert und von einer „Spaltung der Gesellschaft“ gesprochen. Dies wiederum rief die anderen Landräte auf den Plan, die diese Äußerungen scharf kritisierten. Auch zwischen den Landtagsfraktionen ist Streit entbrannt, was viele Beobachter auch auf den begonnenen Wahlkampf zurückführen.


Am gestrigen Mittwoch hat Ministerpräsident Hans auf Anfrage der Saarbrücker Zeitung betont, im Saarland werde die Umsetzung des Bundesgesetzes keineswegs ausgesetzt. Regelungen mit den Landräten und den Trägern seien längst verabredet.


Aktuell ist in beiden Bundesländern davon auszugehen, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15.03.22 stufenweise umgesetzt werden soll. Zu einem möglichen Betretungsverbot wird es aber erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt kommen.

Teil-Impfpflicht sorgt für Zoff in der Saar-Groko (SR Fernsehen am 09.02.22)

*Hinweise der Redaktion:


  • Das Gesetzt zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurde einstimmig – auch mit Zustimmung des Saarlandes - beschlossen.
  • Die Frage wie die einrichtungsbezogenen Impflicht umgesetzt wird, wurde in dem Gesetz ausdrücklich den Bundesländern zugeordnet, eine bundesweite einheitliche Regelung ist dennoch wünschenswert.
  • Zu einem „Verschiebebahnhof“ zwischen den Bundesländern kann es nicht kommen, da Neueinstellungen ohne Impfnachweis nach dem 15.03.22 nicht mehr zulässig sind.

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