Blog-Layout

Ab heute neue Corona-Regeln im Saarland

Redaktion • Jan. 14, 2022

Das Land hat seine Corona-Rechtsverordnung geändert. Dies betrifft vor allem die Quarantäneregelungen – auch im Bereich der Pflege - sowie die Anwendung der 2G-Plus-Regelung.  

Die Absonderung für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe endet nunmehr, wenn der zuständigen Behörde die Beschäftigung durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen wird und mittels Nukleinsäurenachweis nachgewiesen wird, dass keine Infektion vorliegt. Die dem Nukleinsäurenachweis zugrundeliegende Testung kann frühestens nach sieben Tagen durchgeführt werden. In den 48 Stunden vor Durchführung der Testung muss die Person symptomfrei gewesen sein.

Hinsichtlich des aktuell gültigen Landes-Rahmenkonzeptes für die Pflegeeinrichtungen gibt es, nach Auskunft der Heimaufsicht, keinen Änderungsbedarf.


Teilen

Share by: