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Im Fokus

Pflegekompetenzgesetz - kurz erklärt

Neuer Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisie-
rung in der Pflege

Alter Titel:  Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)



Mit dem Pflegekompetenzgesetz will die Bundesregierung die Pflegeberufe stärken und die Versorgung zukunftssicher machen. Pflegefachpersonen sollen mehr Verantwortung übernehmen, Bürokratie soll abgebaut und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Pflege und Gesundheitswesen verbessert werden. Hier finden Sie eine kompakte Übersicht zu den Zielen, Inhalten, Reaktionen der Verbände und zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahren

Ziele des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber möchte Pflegefachpersonen stärker in Verantwortung nehmen und ihnen – abgestuft nach Qualifikation – bislang ärztlich vorbehaltene Leistungen ermöglichen. Damit soll der Pflegeberuf aufgewertet, die pflegerische Versorgung verbessert und Ärzte entlastet werden


Außerdem sieht der Entwurf eine umfassendere Einbeziehung von Ländern und Kommunen in Planung und Infrastruktur vor sowie Förderung von Selbsthilfe, ehrenamtlichem Engagement und pflegenden Angehörige.


Zudem sollen Pflegeberufe auf Bundesebene sichtbarer werden – etwa durch Empfehlungen zur Tätigkeitsbeschreibung, geregelt über eine Rechtsverordnung.

  • Stärkung eigenständiger Entscheidungen in der Pflege
  • Entlastung von Bürokratie
  • Bessere Verzahnung von Kommunen, Pflege und Gesundheitswesen

Wesentliche Inhalte

„Pflegekräfte dürfen künftig bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenständig übernehmen. Außerdem werden Pflegeprozessverantwortung, kommunale Mitgestaltung und vereinfachte Pflegeberatung gesetzlich festgeschrieben.“


Entwurf der Bundesregierung vom 04.08.2025 (PDF) >>

Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (PDF) vom 23.06.2025 >>

  • Heilkundliche Aufgaben für Pflegefachpersonen
  • Pflegeprozessverantwortung im Gesetz
  • Weniger Bürokratie, klare Regeln statt Modellversuche
  • Stärkere Rolle der Kommunen

Bewertungen der Verbände

Die Reaktionen sind gemischt: Verbände begrüßen die Aufwertung der Pflege, sehen aber auch erhebliche Schwachstellen. Die BAGF benennt insgesamt 11 Punkte mit Nachbesserungsbedarf. Auch der DBfK begrüßt die Gesetzeinitiative grundsätzlich, in seiner Stellungnahme sind aber auch eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen enthalten.


Stellungnahme der BAGFW vom 23.07.2025 >>

Stellungnahme des DBfK vom 11.07.2025 >>


  • BAGFW und Paritätischer: Positiv zur Heilkunde-Übertragung, aber Finanzierung ungelöst
  • DBfK: Meilenstein, fordert aber noch mehr Kompetenzen

Folgen für die Praxis

Für Pflegefachpersonen bedeutet das Gesetz mehr Eigenständigkeit und neue Aufgaben – von der Wundversorgung bis zur Beratung. Gleichzeitig profitieren Patient:innen von schnelleren Entscheidungen.

  • Mehr Verantwortung im Pflegealltag
  • Weniger Bürokratie
  • Kommunen stärker eingebunden
  • Perspektive: Advanced Practice Nurses

Aktueller Stand

Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen – jetzt beraten Bundestag und Bundesrat über die Details.

  • Stärkung eigenständiger Entscheidungen in der Pflege
  • Entlastung von Bürokratie
  • Bessere Verzahnung von Kommunen, Pflege und Gesundheitswesen

PflegeInform - aktuellste Berichte

von Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo 7. August 2025
Das Bundeskabinett hat am 06. August 2025 das Pflegefachassistenzgesetz und das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (ehem. Pflegekompetenzgesetz) beschlossen. Damit werden zwei weitreichende Gesetze für die Pflege in das parlamentarische Verfahren gegeben.
von Redaktion 27. Juli 2025
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt erweiterte heilkundliche Kompetenzen für Pflegefachpersonen – kritisiert aber fehlende Leistungsrechtssicherheit, Digitalisierung und Finanzierung.
von Redaktion 27. Juni 2025
Das durch den Regierungswechsel unterbrochene Gesetzgebungsverfahren ist wieder aufgenommen worden. Der Referentenentwurf wurde den Verbänden zur Stellungnahme zugeschickt. Diese sollen bis zum 14. Juli 2025 Stellung beziehen.

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