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Im Fokus
Pflegekompetenzgesetz
Neuer Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisie-
rung in der Pflege
Alter Titel: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)
Ziele des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber möchte Pflegefachpersonen stärker in Verantwortung nehmen und ihnen – abgestuft nach Qualifikation – bislang ärztlich vorbehaltene Leistungen ermöglichen. Damit soll der Pflegeberuf aufgewertet, die pflegerische Versorgung verbessert und Ärzte entlastet werden
Außerdem sieht der Entwurf eine umfassendere Einbeziehung von Ländern und Kommunen in Planung und Infrastruktur vor sowie Förderung von Selbsthilfe, ehrenamtlichem Engagement und pflegenden Angehörige.
Zudem sollen Pflegeberufe auf Bundesebene sichtbarer werden – etwa durch Empfehlungen zur Tätigkeitsbeschreibung, geregelt über eine Rechtsverordnung.
- Stärkung eigenständiger Entscheidungen in der Pflege
- Entlastung von Bürokratie
- Bessere Verzahnung von Kommunen, Pflege und Gesundheitswesen
Wesentliche Inhalte
„Pflegekräfte dürfen künftig bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenständig übernehmen. Außerdem werden Pflegeprozessverantwortung, kommunale Mitgestaltung und vereinfachte Pflegeberatung gesetzlich festgeschrieben.“
Entwurf der Bundesregierung vom 04.08.2025 (PDF) >>
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (PDF) vom 23.06.2025 >>
- Heilkundliche Aufgaben für Pflegefachpersonen
- Pflegeprozessverantwortung im Gesetz
- Weniger Bürokratie, klare Regeln statt Modellversuche
- Stärkere Rolle der Kommunen
Bewertungen der Verbände
Die Reaktionen sind gemischt: Verbände begrüßen die Aufwertung der Pflege, sehen aber auch erhebliche Schwachstellen. Die BAGF benennt insgesamt 11 Punkte mit Nachbesserungsbedarf. Auch der DBfK begrüßt die Gesetzeinitiative grundsätzlich, in seiner Stellungnahme sind aber auch eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen enthalten.
Stellungnahme der BAGFW vom 23.07.2025 >>
Stellungnahme des DBfK vom 11.07.2025 >>
- BAGFW und Paritätischer: Positiv zur Heilkunde-Übertragung, aber Finanzierung ungelöst
- DBfK: Meilenstein, fordert aber noch mehr Kompetenzen
Folgen für die Praxis
Für Pflegefachpersonen bedeutet das Gesetz mehr Eigenständigkeit und neue Aufgaben – von der Wundversorgung bis zur Beratung. Gleichzeitig profitieren Patient:innen von schnelleren Entscheidungen.
- Mehr Verantwortung im Pflegealltag
- Weniger Bürokratie
- Kommunen stärker eingebunden
- Perspektive: Advanced Practice Nurses
Aktueller Stand
Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen – jetzt beraten Bundestag und Bundesrat über die Details.
- Stärkung eigenständiger Entscheidungen in der Pflege
- Entlastung von Bürokratie
- Bessere Verzahnung von Kommunen, Pflege und Gesundheitswesen
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