Mindestlöhne

A) Allgemeiner Mindestlohn

Für alle Mitarbeiter*innen außerhalb der Pflege, z.B. in Dienstleistungsgesellschaften, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.


Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro/Std. brutto. Zum 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro/Std. brutto angehoben.

Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 24.06.2021: Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten. Dies umfasst auch die Bereitschaftszeiten. Mehr...

Stand 10.06.2025

B) Pflege – Mindestlöhne

Zum 1. Juli 2025 steigt der Pflegemindestlohn: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. 


Die Höhe des Pflegemindestlohns findet sich in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung  vom 28. November 2023, die bereits zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist.

Mindeststundenlohn für Pflegehilfskräfte

Gültig Betrag
ab 01.02.2024 14,15 €
ab 01.05.2024 15,50 €
ab 01.07.2025 16,10 €

Mindeststundenlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte

(1-jährige Ausbildung)

Gültig Betrag
ab 01. 02.2024 15,25 €
ab 01.05.2024 16,50 €
ab 01.07.2025 17,35 €

Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte 

Gültig Betrag
ab 01.02.2024 18,25 €
ab 01.05.2024 19,50 €
ab 01.07.2025 20,50 €