Mindestlöhne

Mindestlöhne

A) Allgemeiner Mindestlohn

Für alle Mitarbeiter*innen außerhalb der Pflege, z.B. in Dienstleistungsgesellschaften, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.


Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro/Std. brutto. Zum 1. Juli 2022 ist er auf 10,45 Euro/Std. gestiegen. Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Die Erhöhung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück und trat am 1. Oktober 2022 in Kraft.


Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 wird zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben. In einem weiteren Schritt steigt er zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.

Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 24.06.2021: Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten. Dies umfasst auch die Bereitschaftszeiten. Mehr...

Stand 03.09.2023

B) Pflege - Mindestlöhne

Am 1. Mai 2022 trat die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung – 5. PflegeArbbV) in Kraft. Sie war am 26. April im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie tritt mit Ablauf des 31. Januar 2024 außer Kraft.



Die Pflegekommission hat sich am 29. August 2024 einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen: Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde.


Mindeststundenlohn für Pflegehilfskräfte

ab
ab 1. Mai.2022 12,55 €
ab 1. September 2022 13,70 €
ab 1. Mai 2023 13,90 €
ab 1. Dezember 2023 14,15 €
ab 1. Mai 2024 15,50 €
ab 1.Juli 2025 16,10 €

Mindeststundenlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte

(1-jährige Ausbildung)

ab
ab 1. Mai.2022 13,20 €
ab 1. September 2022 14,60 €
ab 1. Mai 2023 14,90 €
ab 1. Dezember 2023 15,25 €
ab 1. Mai 2024 16,50 €
ab 1. Juli 2025 17,35 €

Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte 

ab
ab 1. Mai.2022 15,40 €
ab 1. September 2022 17,10 €
ab 1. Mai 2023 17,65 €
ab 1. Dezember 2023 18,25 €
ab 1. Mai 2024 19,50 €
ab 1. Juli 2025 20,50 €
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