Mindestlöhne
A) Allgemeiner Mindestlohn
Für alle Mitarbeiter*innen außerhalb der Pflege, z.B. in Dienstleistungsgesellschaften, gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn.
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro/Std. brutto. Zum 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro/Std. brutto angehoben.
Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 24.06.2021: Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten. Dies umfasst auch die Bereitschaftszeiten. Mehr...
Stand 10.06.2025
B) Pflege – Mindestlöhne
Zum 1. Juli 2025
steigt der Pflegemindestlohn: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Die Höhe des Pflegemindestlohns findet sich in der
Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28. November 2023, die bereits zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist.
Mindeststundenlohn für Pflegehilfskräfte
Gültig | Betrag |
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ab 01.02.2024 | 14,15 € |
ab 01.05.2024 | 15,50 € |
ab 01.07.2025 | 16,10 € |
Mindeststundenlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte
(1-jährige Ausbildung)
Gültig | Betrag |
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ab 01. 02.2024 | 15,25 € |
ab 01.05.2024 | 16,50 € |
ab 01.07.2025 | 17,35 € |
Mindeststundenlohn für Pflegefachkräfte
Gültig | Betrag |
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ab 01.02.2024 | 18,25 € |
ab 01.05.2024 | 19,50 € |
ab 01.07.2025 | 20,50 € |