AOK warnt vor Abkehr vom Tariftreuegebot in der Pflege

6. Juli 2026

Die Diskussion um die geplanten Änderungen im Rahmen der Pflegereform hält an. Nachdem bereits Pflege- und Wohlfahrtsverbände deutliche Kritik an einer möglichen Abkehr vom Tariftreuegebot geäußert haben, warnt nun auch die AOK vor den Folgen einer entsprechenden

Neuregelung.


Nach Einschätzung des AOK-Bundesverbandes wäre eine Rücknahme der erst 2022 eingeführten Regelungen zur tariflichen Bezahlung in der Langzeitpflege ein falsches Signal. Gute Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Bezahlung seien zentrale Voraussetzungen, um Pflegekräfte im Beruf zu halten und neue Fachkräfte zu gewinnen.


Hintergrund ist die im Rahmen der geplanten Pflegereform diskutierte Änderung der sogenannten Tariftreueregelung. Seit September 2022 dürfen Pflegeeinrichtungen nur dann zur Versorgung zugelassen werden, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens in Höhe eines Tarifvertrages oder einer entsprechenden kirchlichen Arbeitsrechtsregelung vergüten.


Auch die Pflege- und Wohlfahrtsverbände hatten zuvor darauf hingewiesen, dass eine Abkehr von dieser Regelung die bisherigen Fortschritte bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen gefährden könnte. Gleichzeitig fordern sie eine verlässliche Refinanzierung der tariflichen Vergütung, damit steigende Personalkosten nicht weiter einseitig die Pflegebedürftigen belasten.


Quelle: AOK-Bundesverband >