
Wichtige Nachrichten für Pflegeeinrichtungen
Diese Seite bündelt wichtige Nachrichten mit unmittelbarer Bedeutung für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste.
E-Abrechnung in der ambulanten Pflege wird erst ab 01.10.2027 verpflichtend. SGB XI und Häusliche Krankenpflege (SGB V) werden zeitlich synchronisiert.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Zum 1. Januar 2026 tritt eine weiterentwickelte Vereinbarung gemäß § 132h SGB V für Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V in Kraft.
Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund heute veröffentlicht hat.
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Davon betroffen sind Mitarbeitende im Wirtschaftsdienst, Technik und Verwaltung.
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) und Krankenkassen haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Häuslichen Krankenpflege beschlossen, die mehr Handlungsspielraum beim Personaleinsatz eröffnet.
Die Beratungseinsätze im Saarland sind nunmehr als Bestandteil des Leistungskomplexverzeichnisses differenziert nach der Einsatzdauer sowie dem angewendeten Format (Nr. 16a bis 16c) mit Punktzahlen versehen und neu in das Leistungskomplexverzeichnis aufgenommen worden.
Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien für die Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten veröffentlicht. Sie wurden am 19. Mai 2025 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 7. August 2025 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Die Richtlinien treten am 1. Juli 2026 in Kraft.

