
Wichtige Nachrichten für Pflegeeinrichtungen
Diese Seite bündelt wichtige Nachrichten mit unmittelbarer Bedeutung für Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste.
Tagespflege im Saarland: Ab 2026 ist eine tageweise Überbelegung möglich – sofern die genehmigte Platzzahl im Jahresdurchschnitt eingehalten wird.
§ 43b SGB XI: Vergütungszuschläge steigen im Saarland ab 01.01.2026 um 4,83 %. Ergänzungsvereinbarungen sind nun von beiden Seiten unterzeichnet.
E-Abrechnung in der ambulanten Pflege wird erst ab 01.10.2027 verpflichtend. SGB XI und Häusliche Krankenpflege (SGB V) werden zeitlich synchronisiert.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Zum 1. Januar 2026 tritt eine weiterentwickelte Vereinbarung gemäß § 132h SGB V für Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V in Kraft.
Zum 1. Juli 2026 ändern sich die Qualitätsprüfungen in ambulanten Betreuungsdiensten in der Pflege. Grundlage sind die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien, die der Medizinische Dienst Bund heute veröffentlicht hat.
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro anzuheben. Davon betroffen sind Mitarbeitende im Wirtschaftsdienst, Technik und Verwaltung.
Die Saarländische Pflegegesellschaft (SPG) und Krankenkassen haben eine Ergänzungsvereinbarung zur Häuslichen Krankenpflege beschlossen, die mehr Handlungsspielraum beim Personaleinsatz eröffnet.

