Außerklinische Intensivpflege: Änderungen durch G-BA-Beschluss in Kraft
Ein Beschluss des Gemeinsamer Bundesausschuss zur Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist zum 1. April 2026 in Kraft getreten.
Der Beschluss vom 22. Januar 2026 betrifft insbesondere Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung sowie Anpassungen aufgrund von Hinweisen aus der Versorgungspraxis.
Für Leistungserbringer in der außerklinischen Intensivpflege ergeben sich damit aktualisierte Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung telemedizinischer Möglichkeiten und die praktische Umsetzung der Richtlinie.
Quelle: BGBA> Beschluss zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie

