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Bundestag beschließt Änderungen des Infektionsschutzgesetzes - Bundesrat billigt Änderungen trotz vehementer Kritik

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • März 21, 2022

In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 18. März 2022 trotz vehementer Kritikäußerung die vom Bundestag kurz zuvor beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) gebilligt. Kritisiert wurde insbesondere die Kurzfristigkeit des Gesetzgebungsprozesses und die mangelnde Länderbeteiligung bei der Konzeption der Änderungsfassung.


Nach dem Auslaufen der Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen im IfSG stehen damit künftig und abseits einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite nur noch einige wenige Maßnahmen zur Pandemieeindämmung zur Verfügung. Dies hatte der Paritätische bereits im Vorfeld stark kritisiert. Der beschlossene Gesetzestext ist weitgehend übereinstimmend mit der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Entwurfsfassung.

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