DBfK kritisiert Stopp bei höheren Personalanhaltswerten in der Langzeitpflege
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt vor einer Begrenzung des neuen Personalbemessungsverfahrens. Anlass ist eine Bundestagsdrucksache, die vorerst keine Anhebung der Personalanhaltswerte vorsieht.
IDer Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums kritisiert, die Personalanhaltswerte in der stationären Langzeitpflege vorerst nicht anzuheben. Anlass ist die aktuelle Bundestagsdrucksache 21/6180, in der die Bundesregierung zu dem Ergebnis kommt, dass derzeit weder eine Anpassung der Personalanhaltswerte noch die Einführung einer bundeseinheitlichen Mindestpersonalausstattung vorgesehen sind. Als wesentlicher Grund wird die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt genannt.
Die Personalanhaltswerte legen fest, in welchem Umfang Personal in Pflegeeinrichtungen als angemessen eingesetzt und über die Pflegeversicherung refinanziert werden kann. Sie sind ein zentraler Bestandteil des seit 2023 schrittweise eingeführten Personalbemessungsverfahrens nach § 113c SGB XI.
Der DBfK befürchtet, dass zu enge Vorgaben die Ziele des Verfahrens gefährden könnten. Der Verband fordert deshalb eine Erweiterung der Personalanhaltswerte sowie mehr Spielräume für eine bedarfsgerechte Personalausstattung. Pflegeeinrichtungen unterschieden sich erheblich hinsichtlich Bewohnerstruktur, Demenzanteil, Palliativversorgung oder Ausfallzeiten. Dies lasse sich nach Ansicht des DBfK nicht vollständig über starre bundesweite Durchschnittswerte abbilden.
Zugleich warnt der Verband davor, den bestehenden Fachkräftemangel als dauerhafte Begründung für eine Begrenzung der Personalbemessung heranzuziehen. Gute Pflege könne nicht im „rechnerischen Mindestbetrieb“ gelingen. Notwendig seien Rahmenbedingungen, die sowohl eine bedarfsgerechte Versorgung pflegebedürftiger Menschen als auch attraktive Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende ermöglichen.
Die Bundestagsdrucksache enthält den gesetzlich vorgesehenen Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Personalbemessungsverfahrens in der stationären Langzeitpflege. Die Diskussion über die künftige Weiterentwicklung der Personalanhaltswerte dürfte damit weiter an Bedeutung gewinnen.
Quelle:
DBfK: Personalanhaltswerte in der Langzeitpflege dürfen nicht zur Wachstumsbremse werden >
Bundestagsdrucksache 21/6180 (Bericht der Bundesregierung) >


