Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1. Januar 2023 verpflichtend
18. Dezember 2022

Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, Daten zu einer angezeigten Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen Krankenkasse elektronisch abzurufen. Erkrankte Arbeitnehmer*innen müssen ihrem Arbeitgeber in Zukunft keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) mehr vorlegen. Auf die Teilnahme an diesem elektronischen Verfahren (eAU) müssen sich Arbeitgeber vorbereiten.


