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!! Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigtennummern

Redaktion • Okt. 31, 2023

Die seit 01.01.2023 vorgeschriebene Angaben von Beschäftigtennummern für die Abrechnung von Pflegeleistungen der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege ist aktuell noch nicht umsetzbar. Dazu wurden am 27.10.2023 gemeinsamen Empfehlungen der Kassen- und Leistungsanbieterverbänden auf der Bundesebene veröffentlicht.


Die beschriebenen Empfehlungen gelten für alle Leistungen, die in einem Übergangszeitraum bis zum 31.08.2024 erbracht werden.

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