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Ergänzungshilfen § 154 SGB XI | FAQ veröffentlicht

Redaktion • März 16, 2023

Wie schon berichtet, können stationäre Pflegeeinrichtungen die sogenannten Ergänzungshilfen als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise beantragen. Dazu hat jetzt die AOK Fragen und Antworten (FAQ) auf Ihrer Website eingestellt.


Voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen einschließlich der stationären Hospize können die sogenannten Ergänzungshilfen als Ausgleich für die gestiegenen Gas-, Fernwärme- und Strompreise beantragen. Grundlage ist der neue § 154 SGB XI sowie die Ergänzungshilfen-Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes. Diese traten am 1. März 2023 in Kraft. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt über die zuständigen Pflegekassen.

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