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!! Ergänzungshilfen-Richtlinien nach § 154 SGB XI: FAQ ergänzt

Redaktion • Okt. 23, 2023

Die FAQ zu den Ergänzungshilfen-Richtlinien nach § 154 SGB XI wurden vom GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Energieberatung ergänzt.


Insbesondere wurde in F1 ein Aspekt aufgegriffen, bei dem nach Veröffentlichung der letzten FAQ unklar war, ob bereits beauftragte oder durchgeführte „vergleichbare“ Energieberatungen oder Managementsystemen nun noch anerkannt werden. Dazu heißt es in der aktualisierten FAQ: 
 
„Andere Energieaudits oder Managementsysteme mit gleicher Zielsetzung wie die Energieberatung und des Umweltmanagementsystems gemäß EMAS III oder des Energiemanagementsystems ISO 50001 werden bis zum Inkrafttreten der Ergänzungshilfen-Richtlinien in der Fassung vom 12.07.2023 bei der Nachweispflicht berücksichtigt. Die Energieaudits müssen vor dem 03.09.2023 begonnen und am 31.12.2023 abgeschlossen worden sein. Eine Kostenerstattung erfolgt für diese Energieaudits oder Managementsysteme jedoch nicht.“


Ansonsten wurden noch die Punkte F 12 und 13 ergänzt.

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