Hygiene und Infektionsschutz im Saarland
Pflegeeinrichtungen im Saarland unterliegen besonderen Anforderungen im Bereich Hygiene und Infektionsschutz. Zuständig für die Überwachung, Beratung und Anordnung von Maßnahmen sind die örtlichen Gesundheitsämter. Diese Seite gibt einen Überblick über Aufgaben, rechtliche Grundlagen und Ansprechstellen im Saarland.
Aufgaben im Bereich Hygiene und Infektionsschutz
Die Gesundheitsämter im Saarland nehmen im Bereich Hygiene und Infektionsschutz unter anderem folgende Aufgaben wahr:
- Überwachung der Einhaltung infektionshygienischer Anforderungen in Pflegeeinrichtungen
- Beratung von Einrichtungen zu Hygienemaßnahmen und Infektionsprävention
- Anordnung von Maßnahmen bei Ausbruchsgeschehen
- Mitwirkung bei der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf Landes- und kommunaler Ebene
- Zusammenarbeit mit Einrichtungen bei meldepflichtigen Erkrankungen
👉 Diese Aufgaben betreffen sowohl stationäre als auch ambulante Pflegeeinrichtungen.
Rechtliche Grundlagen
Der Hygiene- und Infektionsschutz in Pflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz basiert insbesondere auf:
- dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- landesrechtlichen Regelungen und Verordnungen
- fachlichen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI)
Die konkrete Umsetzung erfolgt durch die örtlich zuständigen Gesundheitsämter.
Zuständige Stellen
Im Saarland sind die örtlichen Gesundheitsämter für den Hygiene- und Infektionsschutz in Pflegeeinrichtungen zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Standort der jeweiligen Einrichtung.
Hinweise zu Kontaktmöglichkeiten und Zuständigkeiten erhalten Pflegeeinrichtungen über die jeweilige Kreis- oder Regionalverwaltung.
Hinweis für Pflegeeinrichtungen und Träger
Pflegeeinrichtungen sollten bei Fragen zum Hygiene- und Infektionsschutz frühzeitig den Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt suchen, insbesondere bei:
- Auftreten meldepflichtiger Erkrankungen
- Ausbruchsgeschehen
- Fragen zur Umsetzung hygienischer Anforderungen
- Abstimmung von Präventions- und Schutzmaßnahmen
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
Stand: Dezember 2025

