Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Redaktion • 26. Januar 2024
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG EM) in Kraft. Über die Ausgestaltung sowie über weitere Förderprogramme informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf der Internetseite „Energiewechsel“. Die Richtlinie gilt auch für Pflegeheime und ähnliche Gebäude. Sie gelten als Wohngebäude.
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Fördermittel für Heizungstausch und Gebäudesanierung
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Übersicht zu Arbeitshilfen und Formularen (PDF)