!! Inkrafttreten und Veröffentlichung QPR HKP und AKI
Der Medizinische Dienst Bund hat die „Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI)“ überarbeitet. Die Richtlinien wurden am 8. Mai 2024 vom Medizinischen Dienst Bund erlassen und am 3. Juli 2024 vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt. Sie traten am 13. Juli 2024 in Kraft.
2020 trat das Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG) in Kraft. Es war notwendig geworden, die bisherigen Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) an die neuen Regelungen zur außerklinischen Intensivpflege anzupassen. Es wurden spezielle Aspekte der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege, der Wundversorgung sowie der erweiterten Versorgungsverantwortung von Pflegefachkräften in die vorliegenden Qualitätsprüfungs-Richtlinien häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege (QPR-HKP und AKI) aufgenommen.