Kostenerstattung für Energieberatung und Managementsysteme in stationären Pflegeeinrichtungen / Korrektur von Formularen
30. Januar 2025


Nach § 154 SGB XI erhielten zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen die gestiegenen Gas-, Fernwärme- und Strompreise erstattet. Sie hatten einen Anspruch auf die sogenannte Ergänzungshilfe für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 30.04.2024. Nun mussten die Formulare korrigiert werden, damit bspw. Jahresabrechnungen verspätet eingereicht werden können.
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