„Mehr Rückschritt als Reform“ – Arbeitgeberverbände kritisieren PNOG
Mit deutlichen Worten haben die Paritätische Tarifgemeinschaft (PTG) und der Arbeitgeberverband AWO Deutschland (AGV AWO) den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisiert. Unter der Überschrift „Mehr Rückschritt als Reform“ warnen die beiden Verbände davor, dass zentrale Regelungen des Gesetzentwurfs die wirtschaftlichen Grundlagen tarifgebundener Pflegeeinrichtungen gefährden könnten.
Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante befristete Aussetzung der Tariftreueregelungen nach § 72 SGB XI. Anders als zum Teil verkürzt dargestellt, geht es dabei nicht um die Aufhebung der Tarifbindung im arbeitsrechtlichen Sinne. Tarifgebundene Einrichtungen könnten ihre Tarifverträge weiterhin anwenden. Ausgesetzt werden soll jedoch die sozialrechtliche Regelung, nach der Pflegeeinrichtungen für einen Versorgungsvertrag tarifgebunden sein oder mindestens eine entsprechende Entlohnung nachweisen müssen.
Nach Auffassung von PTG und AGV AWO droht dadurch eine Entwicklung, bei der tarifgebundene Einrichtungen wirtschaftlich benachteiligt werden. Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, Vergütungssteigerungen stärker an der Grundlohnsummenentwicklung auszurichten. Steigen Tariflöhne künftig stärker als die Grundlohnsumme, befürchten die Verbände, dass diese Mehrkosten nicht mehr vollständig refinanziert werden. Einrichtungen, die ihren Beschäftigten tarifliche Löhne zahlen, könnten dadurch unter erheblichen wirtschaftlichen Druck geraten.
Die Arbeitgeberverbände verweisen darauf, dass Politik und Pflegekassen die Einführung der Tariftreueregelungen erst vor wenigen Jahren ausdrücklich als Instrument zur Stärkung fairer Arbeitsbedingungen und zur Fachkräftesicherung unterstützt hätten. Eine nun vorgesehene Aussetzung sende aus ihrer Sicht das falsche Signal und gefährde die Verlässlichkeit politischer Rahmenbedingungen.
PTG und AGV AWO fordern deshalb, die geplanten Änderungen zu überarbeiten und an einer dauerhaft tragfähigen Refinanzierung tariflicher Personalkosten festzuhalten. Nur so lasse sich verhindern, dass tarifgebundene Einrichtungen gegenüber anderen Anbietern benachteiligt werden und die Attraktivität der Pflegeberufe weiter leidet.
Einordnung
Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Beratung im Bundeskabinett sowie das parlamentarische Verfahren stehen noch aus. Die Stellungnahme von PTG und AGV AWO reiht sich in eine Vielzahl kritischer Rückmeldungen von Wohlfahrtsverbänden, Arbeitgeberorganisationen und weiteren Akteuren der Pflegebranche ein.
Die Kritik der Arbeitgeberverbände ergänzt die bereits von zahlreichen Pflege- und Wohlfahrtsverbänden vorgetragenen Bedenken gegen den Gesetzentwurf und dürfte die weitere politische Diskussion über das PNOG begleiten.


