Meldung von Tarifinformationen von Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3e SGB XI
Redaktion • 11. Juni 2025
Pflegeeinrichtungen,
die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, müssen gem. §72 Abs. 3e SGB XI der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege jährlich bis zum 31. August Angaben zur Tarifbindung und maßgebliche Informationen aus den Tarifverträgen mitteilen.
Die diesjährige Erhebung erfolgt vom 01.07.2025 bis 31.08.2025. Innerhalb dieses Zeitraumes sind Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, verpflichtet, die erforderliche Meldung gem. §72 Abs. 3e SGB XI abzugeben. Die Erhebung erfolgt weiterhin über DatenClearingsStelle(DCS)Pflege.
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