!! Neuer Rahmenvertrag § 75 SGB XI zur Kurzzeitpflege in Rheinland-Pfalz

Redaktion • 28. April 2025

Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz informierte die Mitgliedsverbände über den Abschluss eines neuen landesweiten Rahmenvertrages zur Kurzzeitpflege gemäß § 75 SGB XI. Der Vertrag tritt am 01. März 2025 in Kraft und regelt die wesentlichen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen, die Leistungen der Kurzzeitpflege in Rheinland-Pfalz erbringen.


Ziel des neuen Vertrages ist es, die Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Kurzzeitpflege sicherzustellen und eine verlässliche Versorgungsstruktur zu gewährleisten  –sowohl zur Entlastung pflegender Angehöriger als auch zur Überbrückung von Krisensituationen oder zur Vermeidung/Verkürzung von Krankenhausaufenthalten. Der Rahmenvertrag gilt für alle zugelassenen Kurzzeitpflegeeinrichtungen in Rheinland-Pfalz sowie die Pflegekassen im Inland. Er berücksichtigt die gemeinsamen Empfehlungen nach § 88a SGB XI und ist verbindlich.


Die unterschiedlichen Formen der Kurzzeitpflege sind in einem Schaubild dargestellt.


Weitere Informationen erhielten die Pflegeeinrichtungen über die Mitgliedsverbände der Pflegegesellschaft.


Pflegegesellschaft RP | Rahmenvertrag gem. § 75 SGB XI für die Kurzzeitpflege in Rheinland-Pfalz (PDF) Pflegegesellschaft RP | Schaubild Kurzzeitpflege in Rheinland-Pfalz (PDF)

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