Neues Gesetz für Webseitenbetreiber
Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • 14. Juni 2024
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, BGBl. 2024 I Nr. 149), welches am 14. Mai 2024 in Kraft getreten ist, ersetzt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Für Webseitenbetreiber besteht Handlungsbedarf. Auf der Webseite sind entsprechende Änderungen im Impressum und in der Datenschutzerklärung vorzunehmen.