🏛️ Pflegeassistenzausbildung: Verbändeanhörung eingeleitet
Bisherige Berichterstattung zu diesem Thema
Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung | Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf
von Der Paritätische Gesamtverband | Fachinfo • 9. August 2024
Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab. Die Attraktivität des Berufs soll gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt ber praxisnahe Regelungen an.
Gesetzentwurf zur Pflegeassistenzausbildung
von Redaktion • 18. Juli 2024
Der Entwurf eines Gesetzes für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung ist in die Anhörung gegangen. Bislang war diese Ausbildung Ländersache. Vorgesehen ist eine 18-monatige Ausbildung. Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.