🏛️ Pflegeassistenzausbildung: Verbändeanhörung eingeleitet

Redaktion • 27. Juni 2025

Das Gesetzgebungsverfahren wurde wieder aufgenommen. Der Referentenentwurf zum Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung liegt den Verbänden zur Stellungnahme bis zum 07. Juli 2025 vor.


Der Referentenentwurf kann hier heruntergeladen werden.


Über den weiteren Fortgang wird berichtet.



Bisherige Berichterstattung zu diesem Thema

Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung | Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf

von Der Paritätische Gesamtverband | Fachinfo • 9. August 2024


Die neue Ausbildung löst die bisherigen landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen in diesem Bereich ab. Die Attraktivität des Berufs soll gesteigert werden, um mehr Interessentinnen und Interessenten für die Ausbildung zu gewinnen. Der Paritätische begrüßt eine bundeseinheitliche Regelung, mahnt ber praxisnahe Regelungen an.

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Gesetzentwurf zur Pflegeassistenzausbildung

von Redaktion • 18. Juli 2024


Der Entwurf eines Gesetzes für eine bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung ist in die Anhörung gegangen. Bislang war diese Ausbildung Ländersache. Vorgesehen ist eine 18-monatige Ausbildung. Voraussetzung für die Ausbildung ist grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig ist eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich.

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