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Pflegebonus Richtlinien und Formulare veröffentlicht - Kurze Antragsfrist

Redaktion • Juli 15, 2022

Der GKV-Spitzenverband hat im Benehmen mit den Bundesvereinigungen der Träger ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen die Verfahrensregelungen zur Zahlung des Pflegebonus veröffentlicht. Die gesetzte Frist 31.07.2022 zur Meldung der Auszahlungsbeträge, soll bis 08.08.2022 verlängert werden. Zwischenzeitlich haben zwei Pflegekassen erklärt, dass sie einer Fristverlängerung nicht zustimmen. 

Wörtlich heißt es auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes:


„Nach § 150a Abs. 7 Satz 5 SGB XI melden die Pflegeeinrichtungen und die Arbeitgeber den Betrag, den sie für die Auszahlung der Corona-Pflegeboni benötigen, bis spätestens 31. Juli 2022. Im Hinblick darauf, dass die Zeitspanne für die Meldung der Auszahlungsbeträge sehr kurz ist, wurden die Pflegekassen gebeten, Meldungen auch nach dem 31. Juli 2022 bis einschließlich 8. August 2022 anzunehmen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer zuständigen Pflegekasse in Verbindung. Soweit Meldungen nach dem 31. Juli 2022 von den Pflegekassen angenommen werden, wird die Auszahlung durch die zuständige Pflegekasse bis zum 11. Oktober 2022 erfolgen.“


Techniker Krankenkasse und die Knappschaft haben zwischenzeitlich erklärt, dass sie keine Anträge entgegennehmen werden, die nach dem 31. Juli 2022 eingehen.


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