Pflegeneuordnungsgesetz: Schwesternverband kritisiert geplante Pflegebegleitung
Der Schwesternverband Pflege und Assistenz gGmbH äußert deutliche Kritik an den bislang bekannt gewordenen Planungen für das Pflegeneuordnungsgesetz. Im Mittelpunkt steht die vorgesehene Einführung einer sogenannten Pflegebegleitung für zu Hause lebende Pflegebedürftige.
Nach Angaben des Schwesternverbandes soll die Pflegebegleitung durch regelmäßige Besuche eine präventionsorientierte Beratung ermöglichen. Der Verband verweist darauf, dass hierfür jährlich 146 Euro je zu Hause lebender pflegebedürftiger Person vorgesehen seien. Bei rund 5,5 Millionen Betroffenen entspreche dies einem Finanzvolumen von etwa 800 Millionen Euro jährlich. Der Verband rechnet vor, dass damit rechnerisch rund 10.000 Stellen finanziert werden könnten, und bezweifelt den fachlichen Nutzen der vorgesehenen neuen Strukturen. Zudem befürchtet er, dass dadurch zusätzlich Pflegepersonal vom Arbeitsmarkt abgezogen werden könnte.
Kritisch bewertet der Schwesternverband insbesondere die Verbindung mit den geplanten Einsparungen bei Pflegebedürftigen. Nach seinen Angaben soll der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 entfallen. Für rund 800.000 Betroffene entspreche dies Einsparungen von etwa einer Milliarde Euro jährlich.
Der Vorstandsvorsitzende Thomas Dane sieht darin eine falsche Schwerpunktsetzung: Leistungen für Pflegebedürftige würden reduziert, während gleichzeitig zusätzliche Strukturen bei Pflegekassen und Kommunen aufgebaut würden. Der Schwesternverband bezweifelt daher, dass die vorgesehenen Maßnahmen geeignet sind, die Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung nachhaltig zu lösen.
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