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Richtlinie Häusliche Krankenpflege aktualisiert

Redaktion • Okt. 27, 2022

Die aktualisierte Richtlinie (Stand: 13.10.22) ist in Kraft getreten und veröffentlicht. In der Anlage zur Richtlinie sind die Leistungen, bei denen künftig eine Verordnung durch entsprechend qualifizierte Pflegefachkräfte möglich sein soll, aufgeführt.


Zur Umsetzung sind dieser Vorgaben müssen noch entsprechende Verordnungsdrucke entwickelt werden. Ebenso sind in den Rahmenempfehlungen § 132a SGB V  „Anforderungen an die Eignung der Pflegefachkräfte, die Leistungen im Rahmen einer Versorgung nach § 37 Absatz 8 erbringen, sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit der im Rahmen einer Versorgung nach § 37 Absatz 8 erbrachten Leistungen“ zu regeln. Dazu wurde auf der Bundesebene zwischen den Leistungsanbieterverbänden und den Kassen Verhandlungen aufgenommen.

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