Richtlinien nach § 53b SGB XI (Betreuungskräfte-RL) vom 21.10.2022 veröffentlicht
Redaktion • 25. November 2022
Im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sowie den Neuregelungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) vom 11. Juli 2021 hat der GKV-Spitzenverband die Richtlinien angepasst und die geänderte Fassung nach Anhörung am 21. Oktober 2022 beschlossen.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die geänderten Richtlinien mit Schreiben vom 21. November 2022 genehmigt.