Blog-Layout

Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte

Paritätischer Gesamtverband Fachinfo • Jan. 26, 2022

Der GKV-SV hat kürzlich die Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte gemäß § 40 Absatz 6 Satz 6 SGB XI veröffentlicht. § 40 Absatz 6 SGB XI wurde mit dem GVWG ins SGB XI aufgenommen und dient als Maßnahme zur Stärkung von Pflegefachkräften. Ziel der Neuregelung ist, dass Pflegebedürftige zügig für sie geeignete Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel erhalten, da die Pflegefachkräfte die häusliche Pflegesituation gut kennen.

Teilen

Share by: