Start der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung im Saarland ab 2028

27. Februar 2026

Das Saarland führt die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung erst zum 1. Januar 2028 ein. Bis dahin bleibt die bisherige 23-monatige landesrechtliche Ausbildung maßgeblich.


Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes hat klargestellt, dass die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz (PflFassG) im Saarland erst zum 1. Januar 2028 startet 2026-02-26_FI-15_SL_Start der b…

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Damit gilt: Die derzeit noch landesrechtlich geregelte 23-monatige Pflegeassistenzausbildung läuft bis zum 31. Dezember 2027 weiter. Der letzte Ausbildungsgang nach bisherigem Recht beginnt demnach zum 1. Oktober 2027.

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Eine Wahlmöglichkeit zwischen der neuen 18-monatigen bundesrechtlichen Ausbildung und der 23-monatigen landesrechtlichen Variante ist im Saarland nicht vorgesehen.

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Hintergrund ist § 52 Absatz 2 PflFassG, der den Ländern eine Regelung zur Weitergeltung bestehender Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen ermöglicht. Nach Mitteilung des Ministeriums bleiben für alle Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2028 beginnen, die bisherigen saarländischen Bestimmungen maßgeblich.

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Die Arbeiten an einer entsprechenden Ausbildungs­verlängerungs­verordnung auf Grundlage des PflFassG wurden aufgenommen und befinden sich im Abstimmungsprozess innerhalb der Landesverwaltung und mit den Verbänden.

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Für Träger, Pflegeschulen und Praxisstellen bedeutet dies zunächst Planungssicherheit bis Ende 2027 – zugleich aber die Notwendigkeit, sich frühzeitig auf die bundesrechtlichen Vorgaben ab 2028 einzustellen.

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