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!! Gesetzliche Vorgabe für Expertenstandards aufgehoben

Redaktion • Aug. 01, 2023

Aus Sicht des Gesetzgebers hat sich die Regelung nach § 113a SGB XI zur Entwicklung von Expertenstandards im Auftrag der Selbstverwaltung nicht bewährt. Daher wurde diese Regelung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgehoben. Die Selbstverwaltung kann nach dem Ende der Begleitforschung entscheiden, ob sie eine weitere Empfehlung zur freiwilligen Einführung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ abgibt.


Quelle: MD-Bund

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