💼 Tarifanwender: Meldefrist 31.08.25 beachten!

Redaktion • 24. August 2025

Tarifgebundene Pflegeeinrichtungen und -dienste sind zur Datenabgabe bei der DatenClearingStelle (DCS) verpflichtet. Die Frist läuft am 31.08.2025 ab.


Davon betroffen sind Einrichtungen, die nach § 72 Abs. 3a SGB XI an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind.


Nicht betroffen sind:


  • “Tarifanwender” bzw. “Tarifanlehner” nach § 72 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 - 3 SGB XI, da sie nicht tarifgebunden sind, und
  • “Durchschnittsbetrachter” nach § 72 Abs. 3b Satz 1 Nr. 4 SGB XI.

 

>> DatenClearingStelle (DCS)


>> Ansprechpartner: Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband


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