Blog-Layout

Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Paritätischer Gesamtverband | Fachinfo • Dez. 07, 2023

Für eine Krankschreibung müssen Patient*innen ab heute nicht mehr zwingend eine ärztliche Praxis aufsuchen. Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patient*innen müssen in der jeweiligen ärztlichen Praxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.

Teilen

Share by: