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Testpflicht in Pflegeheimen: Finanzierungslücke schließen!

Redaktion • Dez. 08, 2022

Pflegeverbände fordern dringend die Schließung der Finanzierungslücke bei der Umsetzung der Testverpflichtung in Pflegeeinrichtungen. Nach dem Infektionsschutzgesetz gilt eine Testpflicht für Pflegeeinrichtungen bis zum 07.04.2023. Laut Testverordnung werden die Kosten jedoch nur bis zum 28.02.2023 übernommen.


Unklar sei, wer diese Tests zukünftig zahlen müsse. Die Regierung sei hier zum Handeln aufgefordert.

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