VdK warnt vor Wegfall der Berichtspflicht des Pflegebeauftragten

16. September 2026

Der Sozialverband VdK Saarland wendet sich gegen die geplante Abschaffung der gesetzlichen Berichtspflicht des saarländischen Pflegebeauftragten. Eine entsprechende Änderung ist im Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der saarländischen Landesverwaltung vorgesehen, zu dem am 16. September eine Anhörung im Landtag stattfindet.



Nach Auffassung des VdK trägt der Bericht wesentlich dazu bei, strukturelle Probleme in der pflegerischen Versorgung sichtbar zu machen. Der Verband verweist dabei auf den jüngsten Bericht des Pflegebeauftragten. Dieser habe unter anderem Probleme bei der Suche nach ambulanten Pflegediensten, hohe Hürden bei der Nutzung von Nachbarschaftshilfe sowie Erkenntnisse aus unangekündigten Besuchen in Pflegeeinrichtungen aufgegriffen.


Der VdK fordert deshalb die Landtagsabgeordneten auf, den Gesetzentwurf nachzubessern. Der Pflegeinfrastrukturbericht des Sozialministeriums könne den Bericht des Pflegebeauftragten nach Einschätzung des Verbandes nicht ersetzen. Das Saarland hatte 2013 als erstes Bundesland einen Pflegebeauftragten eingesetzt.


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