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Warnstufe 2 tritt in Rheinland-Pfalz voraussichtlich am Mittwoch in Kraft

Redaktion • Nov. 22, 2021

Sozialminister Schweitzer kündigte an, dass ab der Warnstufe 2, die voraussichtlich am Mittwoch in Kraft tritt, neben den bereits bestehenden täglichen Tests für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für ungeimpfte Besucherinnen und Besucher, auch Testungen von geimpften und genesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Besucherinnen und Besuchern vorgesehen sind.


„Die zusätzlichen Testungen sollen Infektionsgeschehen frühzeitig erkennbar machen und sind damit eine wichtige Informationsgrundlage, um auch frühzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Sie bilden eine wichtige Grundlage dafür, dass Bewohnerinnen und Bewohner auch in der anstehenden Advents- und Weihnachtszeit von ihren Angehörigen besucht werden können.“ Zusätzlich werden auch die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin in regelmäßigen Abständen auf das Vorliegen einer möglichen Infektion getestet. Die Regelungen in Rheinland-Pfalz greifen damit die Vorgaben des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes bereits auf.


Monitoring über Impfstatus in den Einrichtungen


Die neue Landesverordnung sieht für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zudem ein Monitoring für den Impfstatus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen vor. Künftig müssen die Einrichtungen einmal wöchentlich die Gesamtzahl der Belegschaft und die Zahl der davon geimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der geimpften Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Anzahl der jeweiligen Auffrischungsimpfungen melden. Zudem werden die Einrichtungen verpflichtet, den jeweiligen prozentualen Anteil der immunisierten Beschäftigten und der Bewohnerinnen und Bewohner im Eingangsbereich der Einrichtung öffentlich bekannt zu geben. „Damit erhalten wir einen wichtigen Einblick zum Stand der Immunisierung der Einrichtungen, der beim Besuch einer Einrichtung auch für alle öffentlich kommuniziert wird“, sagte Schweitzer. Die Zahlen werden erstmals Mitte der kommenden Woche vorliegen.


Der Minister betonte die gute Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Einrichtungen. „Wir stehen im engen Austausch mit den Verbänden der Pflege und Eingliederungshilfe und sind uns einig, dass wir gemeinsam alles daran setzen wollen, Infektionen von vulnerablen Menschen zu vermeiden. Dies gilt sowohl für die Menschen in den Einrichtungen aber auch für alle älteren Menschen, die im eigenen Zuhause leben. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium werden wir dafür sorgen, dass die Beschäftigten der Einrichtungen und Dienste sowie die vulnerablen Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen und diejenigen, die zu Hause leben, ein entsprechendes Impfangebot erhalten.“


Die Änderung der Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in ähnlichen Einrichtungen wird voraussichtlich noch heute verkündet und soll morgen in Kraft treten. Das entsprechende Dokument sowie weitere Informationen werden auf der Internetseite www.corona.rlp.de veröffentlicht.


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