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Zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt in Kraft

Redaktion • März 01, 2024

Heute tritt die zweite Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Deutschland in Kraft. Damit können Menschen aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Zugangserleichterungen gibt es auch für den Pflegebereich.


Menschen aus Drittstaaten können künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie müssen eine Gehaltsschwelle einhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Für die Berufserfahrenen muss die ausländische Berufsqualifikation künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden.


Wenn die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden muss – beispielsweise in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen -, kann das Verfahren künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies bietet beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber kann schneller eine vorqualifizierte Fachkraft beschäftigen. Und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann sich in Deutschland nachqualifizieren nebenher schon arbeiten und damit neben wertvoller Berufserfahrung auch berufsbezogene Deutschkenntnisse erwerben.


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