Informationen
für Pflegeeinrichtungen und -dienste
Rheinland-Pfalz / Saarland
Die saarländische Landesregierung hat mit dem Programm „Saar66“ ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, das ältere Menschen stärker unterstützt und dem steigenden Pflegebedarf präventiv begegnet. Ziel ist es, Kommunen beim Aufbau seniorenfreundlicher Strukturen zu helfen und älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen.
Nach intensiven Verhandlungen, begleitet von Warnstreiks und einer Schlichtung, wurde im April 2025 ein neuer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) abgeschlossen. Dieser bringt insbesondere für Pflegekräfte in öffentlichen Einrichtungen spürbare Verbesserungen mit sich.
Auf der Grundlage der aktualisierten saarländischen Berufsordnung für Pflegefachkräfte haben verschiedene Akteure eine Übersicht „Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erfolgreich umsetzen“ veröffentlicht.
Die Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung (BEST) e.V. veranstaltet im Rahmen des von der saarländischen Landesregierung geförderten Projekts BetriebsMonitor Gute Arbeit Saar am 16.05.2025 in den Räumlichkeiten der Arbeitskammer des Saarlandes einen Fachtag zum Thema Psychische Belastungen in der Pflege.
Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz informierte die Mitgliedsverbände über den Abschluss eines neuen landesweiten Rahmenvertrages zur Kurzzeitpflege gemäß § 75 SGB XI. Der Vertrag tritt am 01. März 2025 in Kraft und regelt die wesentlichen Anforderungen an Pflegeeinrichtungen, die Leistungen der Kurzzeitpflege in Rheinland-Pfalz erbringen.

Unter dem Motto "PflegeGrenzenLos: Pflege nach Wohnform – gerecht oder überholt?" nimmt der diesjährige Pflegekongress des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vor dem Hintergrund zunehmender Versorgungsunsicherheiten und Überlastungstendenzen – insbesondere auch in der Häuslichen Pflege – das Thema „Entsäulung“ in den Fokus.

Nach dem Hitzeaktionstag laden wir Sie herzlich zu einer praxisorientierten Veranstaltung zum Thema Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen und Diensten ein. Die Veranstaltung findet am 5. Juni 2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr statt und wird wertvolle Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen bieten.

Vermehrt erreichen uns Anfragen unserer Mitgliedsorganisationen zu Rechtsfragen, die sich vor allem in betrieblichen Krisenzeiten stellen. Der Hintergrund sind oftmals Mittelkürzungen aufgrund klammer öffentlicher Kassen, aber auch ein verändertes Marktumfeld oder ein Mangel an geeigneten Arbeitskräften. Die nun vorliegende Handreichung bietet betroffenen Einrichtungsleitungen eine Orientierung, welche rechtlichen Probleme sich in einer solchen Situation typischerweise stellen.
Das Musikfestival Kissinger Sommer bietet für Krankenhäuser, Pflege und Einrichtungen der sozialen Arbeit Live-Übertragungen einzelner Konzerte an. Die Konzerte finden vom 20.06. bis 20.07.2025 in Bad Kissingen statt.
Der Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD enthält mehrere Vorhaben im Bereich der Pflege. Allerdings stoßen diese auf gemischte Reaktionen bei Pflegekassen und Wohlfahrtsverbänden, insbesondere beim Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Nach einer Mitteilung der Pflegekammer Rheinland-Pfalz wurde die bundesweit erste Fortbildungsordnung von und für Pflegefachpersonen im November 2024 verabschiedet und tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft.
Ohne gesicherte Finanzierung bleibt Klimaschutz in der Sozialwirtschaft eine Herausforderung. Soziale Einrichtungen stehen vor erheblichen Hürden bei der Umsetzung effektiver Maßnahmen. In einem umfassenden Projekt haben zahlreiche Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Landesverbands Rheinland-Pfalz/Saarland CO₂-Fußabdrücke erfasst und Klimaschutzmaßnahmen entwickelt.
Die Konzertierte Aktion Pflege Saar (KAP) lädt zum Pflegetag Saar am 09.05.2025 ein. In dem aktuellen Newsletter der KAP wird auch auf weitere interessante Veranstaltungen und Fortbildungen in den nächsten Monaten hingewiesen.

Die Digitalisierung in der Pflege schreitet weiter voran: Der Pflegedatenaustausch nach § 105 Abs. 2 SGB XI wird um ein vollelektronisches Abrechnungsverfahren innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) erweitert. Dies erfolgt über das Übermittlungsverfahren KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und bringt eine erhebliche Vereinfachung für Pflegeeinrichtungen mit sich.
!! = Wichtige Information / möglicher Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen.
Tipp: „!!“ in Feld „Nachrichten durchsuchen“ eingeben.