Informationen
für Pflegeeinrichtungen und -dienste
Rheinland-Pfalz / Saarland
Der GKV-Spitzenverband hat das Heilmittelpositionsnummernverzeichnis aktualisierte. Es ist mit Stand 06.06.2025, gültig ab 01.07.2025 auf der Website des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.
Mit dem Inkrafttreten von Artikel 2a des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zum 1. Juli 2025 wird das Leistungsrecht in der sozialen Pflegeversicherung erneut angepasst. Im Zentrum der Reform steht die Einführung des neuen § 42a SGB XI, der einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege vorsieht.
Der neue Newsletter der Konzertierten Aktion Saar enthält einen Bericht über eine Influencer-Kampagne zur Pflegeausbildung sowie Hinweise auf regionalen Terminen und Veranstaltungen.
Die erfolgreiche Kongressreihe, die im Jahr 1997 begonnen wurde, wird am
17./18.09.2025 in Saarlouis zeitnah zum Weltalzheimertag (21.09.) fortgesetzt.
Das Angebot an Desinfektionsmitteln mit verschiedensten Wirkstoffen unterschiedlichster Gefährlichkeit ist groß. Daher bietet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ab sofort eine Orientierungshilfe: Die Desinfektionsmitteldatenbank liefert eine Produktübersicht anhand objektiver arbeitsschutz- und gefahrstoffrelevanter Kriterien.
Ab sofort können im Webshop der gematik Infopakete zur elektronischen Patientenakte (ePA) für Pflegeeinrichtungen und für pflegende Angehörige bestellt werden.
Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, müssen gem. §72 Abs. 3e SGB XI der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege jährlich bis zum 31. August Angaben zur Tarifbindung und maßgebliche Informationen aus den Tarifverträgen mitteilen.
TERMINVORANKÜNDIGUNG | Die zukünftige Rolle der ePA im Pflegealltag und ihre Rolle in der Versorgung steht im Mittelpunkt der BAGFW-Fachveranstaltung: "Die elektronische Patientenakte (ePA) im Versorgungskontext der Pflege – Chancen und Herausforderungen"
Zum 1. Juli steigt der Pflegemindestlohn: Hilfskräfte erhalten künftig mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Die Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet.
Mit dem neuen „Qualitätsatlas Pflege 2025“ zeigt die AOK regionale Unterschiede in der Pflegequalität auf – auch im Saarland. Während die Analyse als wichtiger Transparenzschritt gewürdigt wird, mahnen Fachkreise: Die eigentlichen Probleme sind längst bekannt. Modellprojekte wie SaarPHIR hätten Lösungen geliefert – doch sie werden ignoriert.
Der zunehmende Einsatz von Zeitarbeit in der Pflege sorgt für erhebliche Belastungen im Gesundheitssystem. Ein neuer Musterrahmenvertrag der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) bietet Einrichtungen nun eine rechtssichere Grundlage, um faire Bedingungen zu schaffen und die Qualität der Versorgung zu sichern – ohne auf ein Verbot setzen zu müssen.
Der DAK-Pflegereport 2025 zeichnet ein alarmierendes Bild der Pflegeversorgung in Deutschland: Demografischer Wandel, Fachkräftemangel und finanzielle Defizite bringen das System an seine Belastungsgrenze.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW hat den Paritätischen Landesverband NRW darüber informiert, dass es Hinweise auf einen bundesweiten Diphtherie-Ausbruch gibt.
Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein hat ein Einrichtungs- und trägerübergreifendes Springerpoolkonzept für die Langzeitpflege veröffentlicht. Interessierte Einrichtungen aus dem Bereich des Paritätischen können sich bei Fragen an den Paritätischen Schleswig-Holstein wenden. Ansprechpartner ist der Referent für Altenhilfe und Pflege Gerhard Boll, Telefon: +49 (0)431/56 02-80, Mobil: +49(0) 1605348982, Mail: boll@paritaet-sh.org
!! = Wichtige Information / möglicher Handlungsbedarf für Pflegeeinrichtungen.
Tipp: „!!“ in Feld „Nachrichten durchsuchen“ eingeben.