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Änderung der infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Saarland | gültig ab dem 6. April 2021

Redaktion • Apr. 01, 2021
Der saarländische Ministerrat hat die aktuelle Corona-Verordnung bis zum 5. April verlängert und gleichzeitig das sogenannte Saarland-Modell beschlossen. Ab dem 6. April soll es,  geknüpft an die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Tests, weitere Öffnungsschritte in den Bereichen Gastronomie, Sport und Kultur geben, soferndie 7-Tage-Inzidenz stabil bei unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Auch private Treffen und Veranstaltungen mit maximal zehn Personen im Außenbereich sollen dann in Ver-bindung mit negativen Tests wieder möglich sein.


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