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Änderungen der FAQ zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Redaktion • März 24, 2022

Das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hat seine Fragen und Antworten (FAQ) zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht aktualisiert. Aktueller Stand ist der 21.03.2022.


Nachfolgend die wesentlichen Änderungen im Überblick:


  1. Durch die Aktualisierung werden insbesondere Folgeänderungen mit Blick auf das jüngst geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachvollzogen (wie z. B. die Definition von Impf-, Genesenen- und Testnachweisen im IfSG).
  2. Aus der Handreichung gestrichen wurde Frage 32 (Datenspeicherung im Zusammenhang mit der Vorlagepflicht durch den Arbeitgeber).
  3. Unter Frage 33 (Nachweiskontrolle durch Arbeitgeber, der selbst nicht unter § 20a IfSG fällt, sein Personal aber in von § 20a IfSG umfassten Einrichtungen/ Diensten einsetzt) wurde klargestellt, dass die Kontrolle der Nachweise durch den externen Arbeitgeber der betroffenen Person durchgeführt werden kann. Er sei berechtigt, nach §§ 23a und 36 Absatz 3 IfSG solche Daten auch aus eigenem Recht zu verarbeiten.
  4. Ergänzt wurden die Fragen 43 (§ 150 SGB XI im Hinblick auf nicht kompensierbare Personalausfälle durch die Nachweispflicht), Frage 44 (Auswirkung von Personalunterschreitung auf Vergütungszuschläge) und Frage 45 (Möglichkeiten bei Versorgungsengpässen in der ambulanten Pflege).


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