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Antigentest in Pflegeeinrichtungen: Reichen die personellen Ressourcen?

Nov. 01, 2020
Auf allen Ebenen wird zurzeit an der Umsetzung der Antigentestverordnung des Bundes gearbeitet. Ein zentrales Problem hat sich dabei heraus kristallisiert. Vielerorts wird befürchtet, dass die von den meisten Einrichtungsbetreibern geforderte und gewünschte vollständige Umsetzung der Antigenteststrategie an den knappen (Fachkraft-) Personalressourcen der Pflegeeinrichtungen scheitern könnte.

Dies wir durch eine einfache Modellrechnung deutlich: Pro Platz in einer Einrichtung können laut Testverordnung bis zu 20 Test durchgeführt werden. Dies betrifft alle potenziellen Zielgruppen: Mitarbeiter, Bewohner und Besucher. Pro Test werden incl. der Vor- und Nachbereitung 20 Minuten veranschlagt. Bei einer Modelleinrichtung mit 100 Plätzen sind das im Monat bis zu 667 Stunden (20 x 20 x 100 /60). Dies entspricht je nach Arbeitszeit einem zusätzlichen Personalaufwand von mindestens 3,5 Vollzeitstellen. Auf das Saarland hochgerechnet ergibt sich ein überschlägiger Personalmehrbedarf von über 400 Vollzeitstellen für Fachkräfte, nur für den Bereich der stationären Pflege.

Selbst wenn man angesichts der pandemisch bedingten, teilweisen Verlagerung von Arbeitskapazitäten aus dem Bereich der Pflege und Betreuung ausgeht, so machen diese Zahlen deutlich, dass die Sorge der Einrichtungsbetreiber begründet ist.

In Rheinland-Pfalz hat das Land in der letzten Woche zwei Papiere veröffentlicht, die als Orientierung und Hilfestellung für die Pflege in Rheinland-Pfalz gedacht sind. Siehe auch Bericht in Pflegeinform vom 23.10.2020

Im Saarland liegen, bis zum heutigen Tag hinsichtlich der Umsetzung der Antigentests,  keine verbindlichen Informationen vom Gesundheitsministerium und den Gesundheitsämtern im Lande vor.

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