Pflege-Qualität


Pflegefachliche Fragestellungen

Qualitätsentwicklung, -prüfung, -darstellung

   Aktuelles

von Redaktion 29. Juli 2025
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich fortgeschriebenen Leistungspauschalen sowie Pflegesätze hat die Landesfachstelle Demenz Saarland den erstmals 2018 veröffentlichten Flyer aktualisiert.
von Redaktion 17. Juli 2025
In St. Wendel und Quierschied wurden neue Wohnprojekte für Seniorinnen und Senioren eröffnet – barrierefrei und auf selbstständiges Leben ausgerichtet.
von Redaktion 8. Juli 2025
Die Landesfachstelle Demenz hat einen neuen Flyer „Entlastung Pflegender“ herausgegeben. Auf der Service-Seite der Landesfachstelle Demenz findet sich ein interessantes und großes Informationsangebot rund um das Thema Demenz.
26. Juni 2025
Die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachkräfte tritt zum 1. Juli 2025 in Kraft. Sie gilt in Rheinland-Pfalz und regelt Recht und Pflichten, sich zum Erhalt einer bestmöglichen Pflegequalität regelmäßig in einem vorgegebenen Umfang fortzubilden.
Weitere Nachrichten

  Links

Richtlinien, Verträge, Formulare, Materialien zur Pflegequalität

Pflege-Begutachtung

Wenn Versicherte einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse stellen, beauftragt die Pflegekasse den regional zuständigen Medizinischen Dienst mit der Begutachtung. Dabei wird festgestellt, ob die Voraussetzungen für Pflegebedürftigkeit gegeben sind und wenn ja, welcher Pflegegrad vorliegt. Zusätzlich prüfen die Gutachterinnen und Gutachter, ob die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln angemessen ist und ob Leistungen zur Prävention oder zur Rehabilitation empfohlen werden sollten.


Grundlage der Begutachtung sind die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien). Sie konkretisieren die allgemeinen Vorgaben des Pflegeversicherungsgesetzes und legen das Begutachtungsverfahren fest, damit die Begutachtungen in ganz Deutschland nach einheitlichen Regeln durchgeführt werden. Bis Ende 2021 hatte der GKV-Spitzenverband die Aufgabe, diese Richtlinien zu erlassen. Mit der Umfirmierung des MDS in den Medizinischen Dienst Bund zum 1. Januar 2022 hat der Gesetzgeber diese Aufgabe auf den Medizinischen Dienst Bund übertragen.

Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuche

Pflege-Expertenstandards

Expertenstandards werden von dem Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), angesiedelt bei der Hochschule Osnabrück, entwickelt und herausgegeben. Sie dienen zur Orientierung, sind aber rechtlich nicht verbindlich.

Hochschule Osnabrück | DNQP Expertenstandads und Auditinstrumente

Aus Sicht des Gesetzgebers hat sich die Regelung nach § 113a SGB XI zur Entwicklung von Expertenstandards im Auftrag der Selbstverwaltung nicht bewährt. Daher wurde diese Regelung mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz aufgehoben. Die Selbstverwaltung kann nach dem Ende der Begleitforschung entscheiden, ob sie eine weitere Empfehlung zur freiwilligen Einführung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität“ abgibt.

Medizinischer Dienst Bund | Expertenstandards nach § 113a SGB XI

Pflegedokumentation EinSTEP

EinSTEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) ist eine Initiative zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege.

EinSTEP | Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

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