Kompetenzzentrum Pfegequalität
Pflegebedürftigkeitsbegriff Pflegedokumentation Strukturmodell (Sys)
Expertenstandards, Qualitätsbewertung
Expertise für Pflegeeinrichtungen
Wir unterstützen unsere Mitgliedsorganisationen bei pflegefachlichen Fragestellungen
Kontakt
Regine Paulus
Referentin
Tel. 0681 / 92 66 0-22
regine.paulus@paritaet-rps.org
Der Pflegebedürftigkeitsbegriff nach § 14 SGB XI
Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes 2017 wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert (§ 14 SGB XI). Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigung sollen gleich behandelt werden. Die Frage der Selbstständigkeit sowie die Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen steht bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (§ 15 SGB XI) im Fokus.
Die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs bringt vielfältige Änderungen und Herausforderungen für die Praxis mit sich. Sie wirkt sich auf
- das Strukturmodell der Pflegedokumentation,
- die generalistischen Pflegeausbildung, und
- die
Qualitätssicherung gem. dem 11. Kapitel SGB XI,
unmittelbar oder mittelbar aus.
Die Anwendung und das Verständnis zum Pflegebedürftigkeitsbegriff und den damit zusammenhängenden Themenstellungen zu fördern, ist die zentrale Herausforderung für das Kompetenzzentrum in den nächsten Jahren!
Strukturmodell Pflegedokumentation
Das Kompetenzzentrum unterstützt die Umsetzung des Strukturmodells für den PARITÄTISCHEN in Rheinland-Pfalz und Saarland. Auf Anfrage werden dazu Inhouse-Schulungen durch das Kompetenzzentrum durchgeführt.
EinSTEP (Einführung des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation) ist eine Initiative zur Neuausrichtung der Dokumentationspraxis in der ambulanten und stationären Langzeitpflege. >> Link
Umsetzung der Pflegeausbildung
Das Kompetenzzentrum Pflegequalität
- begleitet die fachlich-inhaltliche Begleitung der Umsetzung der Pflegeausbildung
- beschäftigt sich mit den Rahmenlehrplänen und den damit verbundenen Anforderungen an die Träger der praktischen Ausbildung
- Bündelt die Interessen der Mitgliedsorganisationen
in Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Dabei ist es vernetzt mit regionalen und überregionalen Akteuren.
Qualitätssicherung nach dem 11. Kapitel SGB XI
Das Kompetenzzentrum Pflegequalität unterstützt die Mitgliedsorganisationen bei Fragen zur Qualitätssicherung und sonstigen Regelungen zum Schutz der Pflegebedürftigen nach dem 11. Kapitel SGB XI.
Dies sind insbesondere Fragestellungen und Probleme, die sich aus der Umsetzung nachfolgender gesetzlicher Regelungen ergeben.
- §113 Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität,
- §113a Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege,
- § 113c Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen
- § 114 Qualitätsprüfungen
- § 114a Durchführung der Qualitätsprüfungen
- § 114b Erhebung und Übermittlung von indikatorenbezogenen Daten zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen
- § 114c Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen bei guter Qualität und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen; Berichtspflicht
- § 115 Ergebnisse von Qualitätsprüfungen, Qualitätsdarstellung, Vergütungskürzung